Braunschweig. Die Verwaltung schlägt vor, für den Bereich zwischen der Kurzekampstraße, der Berliner Straße und der Bahnanlage – das Gelände des früheren „Praktiker“-Baumarktes – einen Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. So soll es einem Investor ermöglicht werden, dort Wohnungen zu bauen (regionalHeute.de hatte bereits über das Vorhaben berichtet).
„Aus Sicht der Stadtplanung entspricht diese Entwicklung mit der Realisierung von rund 300 Wohneinheiten in idealer Weise den Zielen der städtischen Innenentwicklung und des Wohnraumversorgungskonzepts“, betont der Stadtbaurat. „Der Nutzungs-Mix, mit überwiegendem Wohnanteil, deckt sich mit den Randbedingungen des Standorts.“ Die Möglichkeit, einen Nahversorgungsmarkt zu integrieren, wird überprüft.
Für den Bereich existiert kein entsprechendes Baurecht. Deshalb ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Investor übernimmt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags die Kosten für die Erschließung und andere erforderliche Maßnahmen. Der Stadt entstehen durch das Planverfahren keine Kosten, da sich der Investor auch zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet hat. Mit dem Vorschlag der Verwaltung befasst sich am 6. Juni der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach und zwei Tage später der Planungs- und Umweltausschuss. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss am 14. Juni.
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