Region. Ab dem kommenden Montag kann die „Meisterprämie“ für das Handwerk in Höhe von 4.000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann die Landesregierung in ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag.
Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich seidabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen. Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig.
„Richtige Antwort auf sinkende Zahl"
Die „Meisterprämie“ für das Handwerk mit seinen zulassungspflichtigen Gewerben sei die richtige Antwort auf die sinkende Zahl von Meisterprüfungen und Betrieben, begründete Althusmann das Projekt. Da Betriebsgründungen in den zulassungspflichtigen Gewerben an eine Meisterprüfung gebunden sind, sei die „Meisterprämie“ ein gutes Instrument, um wieder zu mehr Handwerksbetrieben in Niedersachsen zu kommen. Zudem werde ein Anreiz für Nachwuchskräfte im Handwerk gegeben, sich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, sagte der Wirtschaftsminister. Die Prämie solle die Meisterausbildung attraktiver machen und sei zugleich eine Anerkennung für die bestandene Prüfung.
Bund, Länder und Handwerksverbände seien sich einig, dass die Meisterpflicht im Handwerk Bestand haben müsse. Gleichzeitig seien auch die finanziellen Anforderungen für eine Meisterausbildung hoch. Dies erscheine vielen Absolventinnen und Absolventen nicht ausreichend attraktiv.
Mehr Anerkennung
Bei der „Meisterprämie“ handele es sich darüber hinaus um einen weiteren Schritt zu mehr Anerkennung für die berufliche Bildung, sagte der Wirtschaftsminister. Die Attraktivität der Meisterausbildung und die der vielen anderen Aufstiegsfortbildungen könne nur nachhaltig gesteigert werden, wenn Aufstiegsfortbildung gebührenfrei sind. Dies sei auch wichtig für eine langfristige Fachkräftesicherung in Deutschland. Um eine bundeseinheitliche Lösung für Gebühren- und Entgeltfreiheit sämtlicher Aufstiegsqualifikationen zu finden, hat die niedersächsische Landesregierung am 27. April 2018 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen die Gebühren für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen in allen Wirtschaftsbereichen und auch die Kosten für sämtliche Aufstiegsfortbildungen vollständig übernommen werden.
Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stadte. Foto: Handwerkskammer
Stellungnahme der Handwerkskammer
Auf positive Reaktion trifft die neue „Meisterprämie" auch bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stadte und ihrem Präsidenten Detlef Bade. „Dieser Schritt hat bundesweit Signalwirkung. Junge Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit eine finanzielle Unterstützung“, zitiert in die Handwerkskammer in der Stellungnahme auf ihrer Homepage. Wichtig sei diese Maßnahme vor allem, weil es ohne Meister in dem Handwerk nicht funktioniere. Die Meister bilden in ihren Betrieben Lehrlinge ausbilden und würden dadurch für handwerklichen Nachwuchs und zukünftige Fachkräfte sorgen. „Die Politik hat damit außerdem einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung getan,“ so Bade in der Stellungnahme.
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