40 von 51 Bauarbeitern selbstständig? Zoll hat Zweifel


"Wenn bei einem Arbeitnehmer nicht in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, nennt man das Schwarzarbeit", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Symbolfoto: Zoll
"Wenn bei einem Arbeitnehmer nicht in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, nennt man das Schwarzarbeit", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Symbolfoto: Zoll | Foto: Zoll

Helmstedt. Der Zoll wird hellhörig, wenn 40 von 51 Bauarbeitern, die alle gemeinsam auf einer Baustelle arbeiten, sagen, sie seien

selbstständig. So geschehen bei der Kontrolle einer Großbaustelle im Landkreis Helmstedt am 4. Juli. Das teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.

Bei der Kontrolle der Baustelle wurden die Handwerker zu ihren Arbeitsbedingungen und Arbeitgebern befragt. Die Antworten waren fast alle gleich: "Ich bin selbstständig. Ich habe keine Mitarbeiter. Ich bekomme keinen Stundenlohn, sondern werde nach fertiggestellten Metern bezahlt. Die Gewerbeanmeldung in Deutschland hat jemand anders für mich gemacht". Antworten, die in der Summe den Zoll hellhörig werden lassen und intensive Ermittlungen nach sich ziehen werden.

Verdacht derScheinselbstständigkeit


Kern dieser Ermittlungen wird sein, ob die Handwerker wirklich ihr eigener Herr oder normale, abhängig beschäftige Arbeitnehmer eines Bauunternehmers sind. In dem Fall würden nämlich sie und der Staat durch sogenannte Scheinselbstständigkeit um die Sozialversicherungsbeiträge geprellt: "Wenn ein Selbstständiger nicht in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, nennt man das 'persönliches Risiko'. Wenn bei einem Arbeitnehmer nicht in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, nennt man das Schwarzarbeit", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig.

Aber schon die Kontrolle der Baustelle selbst war aufwendig, sodass der Zoll zwei Dutzend Einsatzkräfte zusammengezogen hatte, darunter zwei Polnischdolmetscher. "Natürlich kann es auch Zufall sein, dass fast alle Bauarbeiter aus demselben Nachbarland kommen, obwohl sie offiziell als Selbstständige nichts miteinander zu tun haben", kommentiert Zolloberinspektor Löhde eine Auffälligkeit der Kontrolle.

Paradies oder Tatort?


Für die Arbeitsatmosphäre hingegen schien das laut einer eingesetzten Zollbeamtin hilfreich: "Dass zum Beispiel drei
Selbstständige, die eigentlich Konkurrenten sein müssten, zusammen den Putz anrühren und verspachteln, habe ich auch noch nicht erlebt". Ebenso ungewöhnlich war das Modell der Bezahlung: Anstatt um Aufträge zu konkurrieren, hätten sich die Handwerker die Bezahlung und Arbeit nach eigenen Angaben immer einmütig und gleichmäßig geteilt. Selbst der Wohnraum wurde geteilt: Sobald ein Raum genügend Schutz bot, zogen die Arbeiter dort auf der Baustelle zusammen ein.

"Scheinbar ist diese Baustelle entweder das 'Paradies der Werktätigen' oder ein Tatort", zieht Löhde ein Fazit aus der Kontrolle. Entscheiden wird das am Ende ein Gericht. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Bauunternehmer fünf Jahre Haft.


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