Ab heute gelten an Tankstellen neue Regeln

So will die Bundesregierung die Kraftstoffpreise in den Griff bekommen.

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Symbolbild | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Am heutigen 1. April ist das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung gegen überhöhte Kraftstoffpreise in Kraft getreten. Die für die Bürger sichtbarste Auswirkung: Tankstellen dürfen die Preise nicht mehr beliebig oft, sondern nur noch einmal am Tag erhöhen.



Die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben zu deutlich steigenden Kraftstoffpreisen geführt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. In Deutschland seien die Preise teilweise stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belaste Verbraucher und Wirtschaft.

Drei Einzelmaßnahmen


Vor diesem Hintergrund hatte das Bundeskabinett Mitte März im Umlaufverfahren ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Verlässlichkeit der Preisinformation und den Wettbewerb verbessern soll. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket soll den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt mit drei Einzelmaßnahmen stärken.

Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen


Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) sorgt künftig dafür, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit und beliebig oft möglich. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser auf die Kraftstoffpreise verlassen und leichter unter Nutzung der bestehenden Preisvergleichs-Apps und anderer digitaler Tools preisbewusst tanken, so das Ministerium. Dies stärke den Wettbewerb zugunsten der Verbraucher. Stärkerer Wettbewerbsdruck von der Nachfrageseite könne überhöhten Preisen entgegenwirken.

Effektivere Kontrolle hoher Preise


Darüber hinaus sollen die Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich hoher Preise von marktmächtigen oder marktstarken Mineralölkonzernen gestärkt werden. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Durch die Gesetzesänderung müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können.

Vorgehen nach Sektoruntersuchungen


Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen seien bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen könne das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein.