Region. Sommerzeit ist Gartenzeit. Viele Menschen zieht es in der warmen Jahreszeit nach draußen und wer einen Garten sein Eigen nennen kann, darf sich wohl besonders glücklich schätzen. Wenn die Sonne vom Himmel lacht, die Vögel zwitschern und die Jacke getrost im Haus bleiben kann, macht es besonders viel Spaß, an der frischen Luft Gemüse anzubauen, sich im Pool abzukühlen oder auch einfach gemütlich gemeinsam mit Familie und Freunden zu grillen. Doch auch im eigenen Garten gelten Regeln, die jeder Gartenfreund kennen sollte.
So sehr laue Sommerabende, an denen es lange hell ist, auch dazu verleiten – die Grillparty im Garten sollte ohne Zustimmung der Nachbarn nicht über die gesetzlich geltenden Ruhezeiten hinausgehen. Ansonsten kann Ärger drohen, wenn sich die Nachbarschaft durch klirrende Gläser und ausgelassene Stimmung nach 22 Uhr belästigt fühlt. Manche Kommunen haben außerdem eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten gelten im Übrigen auch für Gartenarbeiten, weshalb man Rasenmähen und Ähnliches lieber davor oder danach erledigen sollte. An Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Arbeiten generell nicht erlaubt.
Gartenarbeit in der Brut- und Setzzeit
Während der Brut- und Setzzeit von März bis September dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten werden. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Auch Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen – zum Beispiel das Fällen von umsturzgefährdeten Bäumen – sind erlaubt.
Das darf man im Garten bauen
Viele Menschen wollen ihren Garten in der warmen Jahreszeit verschönern, doch selbst wenn es der eigene Grund und Boden ist, gibt es diverse Vorschriften und Gesetze, die das Handeln dort begrenzen. Gemäß Paragraf 59 der Niedersächsischen Bauordnung sind Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen werden in Paragraf 60 genannt: Ein Gartenhäuschen bis zu einer bestimmten Größe, einen Schuppen für Fahrräder oder auch einen gemauerten Grill darf man beispielsweise ohne Genehmigung bauen. Wichtig ist dabei jedoch, den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Bei Fragen und Zweifeln sollte man sich immer an die zuständige Behörde wenden.
Das gilt für Pools
Vor dem Bau sollte immer die zuständige Gemeinde kontaktiert werden, da die Regelungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können. Für größere Schwimmbecken wird meist eine Baugenehmigung benötigt, kleinere Aufbau-Pools bis 100 Kubikmeter sind oft genehmigungsfrei. Vor der Anschaffung eines Pools sollte auch bedacht werden, dass Gemeinden während einer längeren Trockenheit Höchstgrenzen bei der Wasserentnahme erlassen können, sodass dann unter Umständen ein Befüllen des Pools gar nicht mehr erlaubt ist. Zudem unterliegt jeder Grundstücksbesitzer der sogenannten Verkehrssicherungspflicht: Auch wenn das Becken auf einem umzäunten Grundstück steht, sollte es bei Nichtbenutzung abgedeckt werden, um beispielsweise Kinder vor dem Hineinfallen zu schützen.
Einen Gartenteich anlegen
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft auch Teiche. Vor dem Bau eines Teichs sollte man sich generell mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung setzen, um abzuklären, ob eine Genehmigung nötig ist. Kleinere Teiche sind oft genehmigungsfrei. Sobald ein Teich mit dem Grundwasser oder anderen Gewässern in Berührung kommen kann, greift außerdem das Niedersächsische Wassergesetz. Auch die Tiefe des Teiches kann bei einer möglichen Genehmigungspflicht eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um einzuhaltende Grenzabstände zu den Nachbarn geht.