Ab sofort FFP2-Maskenpflicht: Stadt greift gegen "Montagsspaziergänge" durch

Da die Montagsspaziergänge zumeist nicht angemeldet würden, legt die Stadt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Versammlungen per Allgemeinverfügung fest. Die Polizei will Verstöße ahnden.

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Ein "Montagsspaziergang" in Salzgitter.
Ein "Montagsspaziergang" in Salzgitter. | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig ordnet eine FFP2-Maskenpflicht bei den Versammlungen der sogenannten "Montagsspaziergänger" an. Sie erlässt dazu morgen eine Allgemeinverfügung, die schon zur nächsten, im Internet bereits angekündigten Veranstaltung dieser Art am 3. Januar gelten wird. In der Verfügung legt die Stadt fest, dass bei allen Versammlungen in Braunschweig grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist, unabhängig davon, ob die Versammlung ordnungsgemäß angezeigt wurde. Aufgenommen wird darin auch der Hinweis auf die ohnehin einzuhaltende Abstandspflicht, wie die Stadt in einer Pressemitteilung informiert.


Auf dieses Vorgehen haben sich die Stadt und Polizeidirektion Braunschweig heute verständigt. Bei Verstößen dagegen hat die Polizei eine klare Handhabe, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder zu veranlassen. Damit setze die Stadt Braunschweig auch für die nun schon mehrfach nicht angezeigten Versammlungen am Montag das durch, was derzeit aufgrund der Infektionslage für jede ordnungsgemäß angezeigte Versammlung an Auflagen gelte, erläuterte Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. "Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, und wir respektieren die kritische Auseinandersetzung mit all den politischen Entscheidungen, die im Rahmen der Pandemiebekämpfung getroffen wurden. Ich verstehe auch die Sorgen und die Unzufriedenheit mit der Gesamtsituation", so der OB.


Die wenigsten Demos werden angemeldet


Dr. Kornblum weiter: "Nicht hinnehmbar ist jedoch, dass in Umgehung des Versammlungsrechts systematisch Versammlungen nicht angezeigt werden, um für den Infektionsschutz unbedingt nötige Sicherheits- und Hygieneregeln nicht zu befolgen. Das ist unverantwortlich und führt zu einer Ungleichbehandlung mit all denen, die sich an anderen Stellen, zum Beispiel bei Veranstaltungen, auf den Weihnachtsmärkten, oder eben auch bei ordnungsgemäß angezeigten Versammlungen, an die Regeln halten bzw. diese eingehalten haben." Wie die Polizeidirektion Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, gab es seit Beginn der Montagsspaziergänge am 29. November im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig insgesamt 44 Versammlungen. Nur zwölf davon wurden angemeldet.


Appell an die Teilnehmenden


Und um Versammlungen und nicht um "Spaziergänge" handele es sich bei den Montagsprotesten eindeutig, so der OB weiter. Sie würden im Vorfeld angekündigt und hätten eindeutig einen politischen Inhalt. Dr. Kornblum forderte die Teilnehmenden auf, sich ab sofort an die Vorgaben der Allgemeinverfügung zu halten. "Sie gefährden sonst die Gesundheit ihrer Mitmenschen." Stadt und Polizei würden den Inhalt der Allgemeinverfügung über alle zur Verfügung stehenden Kanäle bekannt machen.

Polizei will Verstöße ahnden


Polizeipräsident Michael Pientka erläutert hierzu: "Die Polizei wird weiterhin den als Spaziergang verklärten gemeinsamen Protest als Versammlung werten und damit die Privilegien und Rechte der kollektiven Meinungsäußerung achten und schützen, aber auch an die Pflichten der Teilnehmenden erinnern. Hierzu gehört auch, die Ansteckungsgefahren dadurch zu minimieren, in dem Abstände gewahrt und FFP2-Masken getragen werden. Dem Schutz der Gesundheit kommt in diesen pandemischen Zeiten eine hohe Bedeutung zu. Neben dem Schutz der Versammlungen ist es daher unsere Aufgabe die Regeln zu überwachen und bei Verstößen auch für die entsprechende Ahndung zu sorgen. Unterstützen Sie bitte mit Ihrem verantwortungsbewussten Handeln das gute Miteinander hier in Braunschweig."


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