Abartig und unmenschlich: Katzen in Remlingen aufgeschlitzt

Die einjährige Katze konnte gerettet werden. Die 12-jährige Kimmi starb nach dem Angriff.

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Zwei Katzen wurden in Remlingen gequält. Kimmi hat den Angriff nicht überlebt.
Zwei Katzen wurden in Remlingen gequält. Kimmi hat den Angriff nicht überlebt. | Foto: Privat

Remlingen. Wieder einmal erreicht uns eine Meldung über gequälte und getötete Tiere. Diesmal aus Remlingen. Hier wurden in den vergangenen Wochen in unmittelbarerer Nachbarschaft zwei Katzen einer Familie auf schreckliche Art zugerichtet. Mit aufgeschlitzten Bäuchen wurden die beiden Stubentiger von ihren Besitzern gefunden. Für die 12-jährige Kimmi kam jede Hilfe zu spät.


Eine Leserin zeigt sich schockiert über die Geschehnisse in ihrer Familie und erzählt regionalHeute.de gegenüber, was den Katzen ihrer Eltern und Schwester passiert ist. Die 12-jährige Kimmi, die von ihren Eltern von acht Jahren adoptiert wurde, starb am Dienstag auf ganz qualvolle Art und Weise. Jemand hatte sie regelrecht aufgeschlitzt. "Meine Eltern wurden so gegen 17 Uhr von einer Nachbarin meiner Schwester informiert, dass eine tote Katze hinter dem Grundstück meiner Eltern liegt und dass diese aussieht wie Kimmi. Meine Schwester ist mit ihrer Tochter hin und hat Kimmi zu meinen Eltern gebracht. Die haben den Tierarzt in Remlingen angerufen und konnten gleich kommen.Der Arzt hat gesagt, dass es kein Tier und keine Falle gewesen sein kann, das solche Verletzungen verursachen kann", sagt sie und erzählt weiter, dass der Tierarzt alles dokumentiert und fotografiert hat und man bereits die Polizei über den Vorfall informiert habe. Kimmi hat nun ihre letzte Ruhe im Garten der Familie gefunden.

Shira ist nach den Operationen auf dem Weg der Besserung.
Shira ist nach den Operationen auf dem Weg der Besserung. Foto: Privat


Dass ihre die Familie nicht zwei Katzen beerdigen musste, ist ein kleines Wunder. Denn nur wenige Wochen zuvor, am 30. August, fand ihre Schwester ihre einjährige Katze Shira nachmittags auf der Terrasse liegend. "Augenscheinlich, wie bei Kimmi, unverletzt. Als sie sie reinholte, bemerkte sie Blut an ihren Händen. Nach eingehender Untersuchung sah sie, dass ihre Katze am Unterleib „gehäutet“ war. Sie hat sofort den Tierarzt angerufen und ist hingefahren. Er konnte sich die Art der Verletzungen auch nicht erklären und hat sie notoperiert", erzählt sie weiter. Nach der Operation ging es der kleinen Katze immer schlechter und sie musste noch zweimal in einer Tierklinik operiert werden. "Drei Wochen hat sie um ihr Leben gekämpft. Jetzt geht es einigermaßen, aber sie muss noch einmal operiert werden", berichtet sie und sagt, dass auch ihre Schwester den Vorfall angezeigt hat. Neben dem Leid für Mensch und Tier hat die fiese Attacke auch für Unsummen gesorgt. Bereits jetzt hat die Familie knapp 2.700 Euro für die Behandlungen ausgegeben. In erster Linie sei man aber froh, dass die Samtpfote dem Weg der Besserung ist.

Tierquälerei - kein Kavaliersdelikt


Die Polizei bestätigt dies auch auf Nachfrage. Wie Polizeisprecher Frank Oppermann erklärt, werde man nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermitteln. Die Polizei in Schöppenstedt ermittelt nun in zwei Fällen von Verstößen nach dem Tierschutzgesetz. Es bestehe der Verdacht, dass am Dienstag, 20. Oktober, vermutlich zwischen 16 und 17:15 Uhr eine frei laufende Katze in Remlingen durch Fremdeinwirkung tödlich verletzt worden sei. Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder eine Einwirkung durch ein anderes Tier könne auch laut Polizei nahezu ausgeschlossen werden. Und auch zu dem ähnlichen Fall von Shira, der sich bereits am 30. August ereignete hatte, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zeugen, die etwas zu den Fällen sagen können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 05332-946540 zu melden.

Katzen, oder Tiere grundsätzlich, zu quälen oder gar zu töten, ist nicht nur ein widerliches und niederträchtiges Verhalten der (un-)menschlichen Gattung, sondern auch eine Straftat. Laut Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes wird Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe und Tierhalteverbot bestraft.


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