Abgesagte Reisen und Veranstaltungen: 
Diese Rechte haben Kunden

Aufgrund der vorherrschenden Situation wurden Reisen und Veranstaltungen abgesagt. Manche Anbieter verweigern die Rückzahlungen. Diese rechte haben Kunden jetzt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Bis Ende April wurden alle Reisen und Veranstaltungen abgesagt, Hotels und Ferienwohnungen dürfen keine Gäste aufnehmen. Die Rechtslage ist klar: Kunden haben Anspruch auf Kostenerstattung. Da die Situation jedoch für beide Seiten schwierig ist, sollten Kunden Ersatzangebote wohlwollend prüfen. Alles hinnehmen müssen sie aber nicht. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen zurzeit immer 
wieder Beschwerden ein, da Anbieter die Rückzahlung verweigern – teils mit absurden Begründungen. Dies berichtet die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.


Sagt ein Veranstalter eine Reise ab, müsse er Kunden den Reisepreis erstatten. „Für Pauschalreisen gilt hierfür eine Frist von 14 Tagen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der aktuellen Situation sei es jedoch verständlich, wenn Anbieter aufgrund der massenhaften Absagen, diese Frist nicht einhalten könnten. Auch sollten Kunden wohlwollend prüfen, ob ein Gutschein oder Ersatztermin für sie in Frage komme. „Nicht akzeptabel ist hingegen, wenn ihnen die Zahlung verweigert wird“, so Preuschoff.

In einem Fall hätte ein Kreuzfahrtanbieter erklärt, die Bundesregierung prüfe zurzeit eine Gutscheinlösung. Bis zu einer Entscheidung würden keine Kosten erstattet. „Das ist so natürlich nicht korrekt. Hier wird bewusst gegen geltendes Recht verstoßen.“

Umgang mit abgesagten Veranstaltungen


Ähnliche Probleme hätten auch Kunden, die Tickets für inzwischen abgesagte Veranstaltungen gekauft haben. Hier würden oft Ausweichtermine oder Gutscheine angeboten werden. „Das kann eine gute Lösung für beide Seiten sein“, erklärt Preuschoff. „Allerdings handelt es sich hierbei um ein Angebot, das Kunden nicht annehmen müssen.“ Mehrere Verbraucher hätten berichtet, dass Anbieter die Kostenerstattung an eine Bedingung knüpfen: Kunden müssten nachweisen, dass der Ausweichtermin für sie nicht machbar sei. „Bei allem Verständnis – eine solche Handhabe ist nicht hinnehmbar und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.“

Ebenfalls verstörend: Die Vermittlungsplattform Viagogo verkaufe weiterhin 
Tickets für bereits abgesagte Veranstaltungen. Informationen zur aktuellen Situation würden Verbraucher erst im Hilfebereich finden. „Das ist irreführend und kann Kunden unnötig finanziell belasten“, so die Rechtsexpertin. Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen unter [link=https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/]www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de.
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