Region. Wer online eine Schufa-Auskunft beantragt, landet bei Google häufig zunächst bei kostenpflichtigen Drittanbietern – obwohl die gesetzliche Datenkopie einmal im Jahr kostenlos ist. Nach aktuellen Angaben der Schufa sind bundesweit rund 14 Millionen Euro auf diese Weise zusammengekommen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer digitalen Kostenfalle.
Nach Angaben der Schufa sind bundesweit rund 14 Millionen Euro an Gebühren an Drittanbieter geflossen. Bei Kosten von häufig mehreren Dutzend Euro pro Anfrage dürfte es sich um zehntausende Betroffene handeln. Geld für Anfragen, die eigentlich kostenfrei erhältlich wären. Die Summe zeigt: Es geht nicht um vereinzelte Fehlklicks, sondern um ein strukturelles Problem im digitalen Suchalltag – insbesondere unter Zeitdruck.
Gesetzlicher Anspruch: Einmal im Jahr kostenlose Datenkopie
Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie. Diese Selbstauskunft – offiziell „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ genannt – enthält sämtliche bei der Schufa gespeicherten personenbezogenen Daten, Vertragsinformationen sowie Scorewerte. In der Regel wird sie per Post zugeschickt. Wichtig: Diese kostenlose Datenkopie ist nicht identisch mit der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft, die Vermieter oder Banken häufig verlangen. Die Bonitätsauskunft ist ein separates Produkt, das gezielt zur Vorlage bei Dritten erstellt wird. Gerade bei der Wohnungssuche wird diese Unterscheidung jedoch häufig übersehen. Wer unter Druck steht, klickt schneller – und prüft seltener.
Google-Anzeigen vor der offiziellen Seite
Wer „Schufa Auskunft beantragen“ oder „Schufa Wohnung Niedersachsen“ sucht, bekommt häufig zunächst gesponserte Anzeigen angezeigt. Diese wirken seriös, verwenden vertraute Begriffe und versprechen eine schnelle Abwicklung. Tatsächlich handelt es sich dabei häufig um Drittanbieter, die für die Weiterleitung der kostenfreien Anfrage Gebühren verlangen. Die Anzeige ist zwar gekennzeichnet, wird jedoch im Alltag leicht übersehen. „Beschwerden zu unseriösen Onlineservices spielen in unserer Beratung eine große Rolle. Dazu gehören auch Anbieter, die ihr eigenes kostenpflichtiges Angebot für eine eigentlich kostenfreie Selbstauskunft bewerben. Dieses Angebot hat für Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Mehrwert“, sagt Tiana Schönbohm, Leiterin Recht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt steigt der Druck auf Bewerber – und damit auch die Bereitschaft, schnell zu klicken.
Juristisch oft zulässig – aber unnötig
Rein rechtlich ist das Geschäftsmodell nicht automatisch unzulässig. Dienstleister dürfen grundsätzlich ein Entgelt verlangen – auch dann, wenn ihre Leistung lediglich darin besteht, eine kostenfreie Anfrage weiterzuleiten. „Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund für das kostenpflichtige Angebot einer Leistung, die bei den Auskunfteien selbst kostenfrei zur Verfügung steht“, so Schönbohm. „Die Anbieter setzen darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies entweder nicht wissen oder übersehen, dass sie gerade das kostenpflichtige Angebot eines Drittanbieters in Anspruch nehmen.“ Die rechtliche Zulässigkeit ändert nichts daran, dass Verbraucher für eine eigentlich kostenlose Leistung bezahlen.
So erkennen Verbraucher die offizielle Seite
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, nicht auf das erstbeste Suchergebnis zu klicken. Entscheidend ist die Internetadresse. Ein Blick ins Impressum kann helfen, den tatsächlichen Betreiber der Seite zu erkennen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau auf die Internetadresse achten, um wirklich bei der Auskunftei zu landen. Auch empfiehlt sich dazu ein Klick auf das Impressum, um herauszufinden, wer die Internetseite betreibt“, sagt Schönbohm. Wer die kostenlose Datenkopie beantragen möchte, sollte daher direkt die offizielle Website der Schufa aufrufen – nicht über eine Werbeanzeige.
Geld zurück möglich
Wer bereits Gebühren gezahlt hat, sollte prüfen, ob der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist. „Ist beispielsweise der Button, der am Ende angeklickt wird, um die Auskunft kostenpflichtig anzufordern, falsch beschriftet, kommt kein Vertrag zustande. Dann können Verbraucher ihr Geld zurückverlangen und sollten dies auch nachweisbar und unter Fristsetzung tun“, sagt Schönbohm. Auch das Widerrufsrecht kann greifen. „Verbraucher müssen im Bestellprozess unmittelbar erkennen können, dass sie mit vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verlieren. Sie müssen die Rechtsfolgen der sofortigen Abwicklung mit einem Blick erfassen können. Sonst ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß und sie haben ein Jahr und 14 Tage Zeit für den Widerruf.“ Gerade bei digitalen Vertragsabschlüssen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Formulierungen.
Empfehlung der Verbraucherzentrale
Unabhängig von einer konkreten Wohnungssuche empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die eigene Datenkopie einmal jährlich anzufordern. „Auch unabhängig von einem konkreten Anlass sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Datenkopie einmal jährlich anfordern. Dieser Auskunftsanspruch steht ihnen zu. Die von ihnen gespeicherten Daten sollten sie prüfen und bei Fehlern auch berichtigen lassen. Unzulässige Daten müssen gelöscht werden.“ Gerade in Zeiten steigender Mieten und wachsender Konkurrenz um Wohnraum kann eine vollständige und korrekte Bonitätsauskunft entscheidend sein. Vierzehn Millionen Euro zeigen, wie teuer digitale Unkenntnis werden kann. Wer sein Recht nicht kennt, zahlt – manchmal völlig unnötig.

