Änderung der Testverordnung: Stehen die Schnelltestzentren vor dem Aus?

Eine angekündigte Änderung der bundesweiten Testverordnung sieht vor, die Vergütung für Testzentren um bis zu 46 Prozent zu kürzen – das wäre das Aus für die viele Testzentren.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Bereits in der kommenden Woche solle eine neue Testverordnung verabschiedet werden. Medienberichten zufolge solle diese die Vergütung für die Abstriche in Corona-Schnelltestzentren von 12 Euro beziehungsweise 15 Euro für ärztlich geführte Zentren auf pauschal 8 Euro reduzieren. Dies könnte das Aus für viele Schnelltestzentren bedeuten, wie die Blome & Pillardy Event GmbH in einer Pressemitteilung berichtet, die Testzentren in Peine, Helmstedt, Velpke, Gifhorn und Wolfsburg betreibt.


Um die geltenden Hygienerichtlinien einzuhalten, müsse die kostspielige Schutzausrüstung mehrmals täglich gewechselt werden. Allein die Einweg-Handschuhe müssten nach jedem einzelnen Abstrich getauscht werden. Von der Vergütung würden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zusammen mit allgemeinen Infrastruktur- und Verwaltungskosten wären laut mehreren Testzentrum-Betreibern der Betrieb der Zentren nicht mehr wirtschaftlich abzubilden. Die Zentren müssten schließen. In Kraft treten solle die neue Verordnung bereits am 17. Juni. Auch diese Kurzfristigkeit stelle die Betreiber vor große Herausforderungen.

„Wir müssten über 100 Mitarbeitenden kurzfristig den das Gehalt auf den Mindestlohn kürzen, wenn wir in den nächsten Tagen nach allen Berechnungen noch eine Chance sehen würden, unsere Zentren weiterzubetreiben“, betont Felix Walzog, Leiter der Testzentren von der Agentur Blome & Pillardy Event und ergänzt: „Bei einer Schließung würde die Mehrheit dieser Leute sofort betriebsbedingt ihren Job verlieren – darunter auch viele Teil- und Vollzeitkräfte. Ich glaube, über den Kostenapparat hinter so einer Testinfrastruktur hat sich bei den Überlegungen niemand aus der Politik Gedanken gemacht. Acht Euro brutto sind völlig unrealistisch“.

Auch Oliver Strauß, Mit-Betreiber der Test-Zelte, äußert sich zu der anstehenden Änderung: „Weil einige einzelne Zentren in Deutschland in Verruf geraten sind, unrichtig abzurechnen und die Auflagen nicht einzuhalten, soll nun die Vergütung für alle Testzentren um bis zu 7 Euro gekürzt werden. Ein verlässlicher Betrieb mit ausreichend Personal und Einhaltung aller Auflagen ist so für uns nicht mehr möglich“. Noch vor den kostenlosen Bürgertestungen seien Selbstzahler-Schnelltest in der Regel für etwa 39 Euro angeboten worden. 

Die Kapazitäten der Schnelltests würden dann nicht mehr ausreichen, um weitere Lockerungen zu unterstützen.

Übergang zur Normalität wird gefährdet


Gerold Leppa, Geschäftsführer von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Wirtschaftsförderung Braunschweig Zukunft GmbH sagt dazu: „Unabhängig vom derzeitigen Wegfall des Erfordernisses von Schnelltests für zum Beispiel Einzelhandel und Gastronomie sind negative Testergebnisse weiterhin unter anderem für Veranstaltungen und Reisen erforderlich. Wenn der wirtschaftliche Betrieb von Schnelltestzentren nicht mehr möglich ist, sehe ich den reibungslosen Übergang zurück in die Normalität gefährdet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Angebot und die Qualität der dann angebotenen Schnelltests nicht ausreicht, um den Besuch größerer Veranstaltungen in unserer Stadt zu ermöglichen und wirklich jedem Bürger ausreichend Testmöglichkeiten anzubieten.“

Helmstedts Bürgermeister Wittich Schobert nimmt ebenfalls Stellung zu dem Thema und sagt, „Die Stadt Helmstedt kann unmöglich selbst ein Schnelltestzentrum betreiben. Wir sind auf die Betreiber aus der Wirtschaft angewiesen. Die starke Senkung der Vergütung würde als Erstes die ehrlichen und verlässlichen Testzentren vom Markt drängen. Das wäre eine starke Einschränkung im weiteren Kampf gegen die Pandemie, und das so kurz vor dem Endspurt“. Für eine etwaige vierte Welle wären die Gemeinden dann nicht mehr vorbereitet.

Die Betreiber hoffen nun auf Rückenwind aus der Politik, um weiterhin ausreichend Schnelltests zur Verfügung stellen zu können. Eine intensivere Prüfung der Kostengrundlagen, eine realistische Vergütung und vor allem ausreichend Vorlauf für solch gravierende Änderungen in der Beauftragung seien erforderlich für eine faire Zusammenarbeit, sind sich die Betreiber einig. „Ich bin mir sicher, dass wir hier für alle Testzentren in Deutschland sprechen“, sagt Strauß.


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