Niedersachsen. Ist die aktuelle Amtszeit von fünf Jahren für Bürgermeister und Landräte, die Hauptverwaltungsbeamte unserer Städte und Kreise, zu kurz? Ja, meint so mancher Amtsträger, und auch die Politik scheint das so zu sehen. Das Niedersächsische Innenministerium arbeitet derzeit an einer Lösung, die offenbar schon sehr bald entschieden werden könnte.
Eigentlich hatte man erst 2014 die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) von acht auf fünf Jahre gesenkt. Grund für die Verkürzung war das Ziel der Synchronisierung der Amtszeiten mit der fünfjährigen Wahlperiode der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen. So konnten die Wahlen gemeinsam an einem Tag stattfinden.
Rufe nach einer Anhebung der Amtszeit werden lauter
"Bei gekoppelten Wahlterminen werden die Kommunalwahlen in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen. Dies stärkt die politische Bedeutung der Wahlen und führt zu einer erhöhten Wahlbeteiligung. Daraus ergibt sich eine Stärkung der demokratischen Legitimation der HVB und der Vertretungen - ein allgemeiner demokratischer Zugewinn. Letztlich werden durch die Zusammenlegung von Wahlen auch weitere Kosten vermieden", erklärt das Innenministerium die damalige Entscheidung gegenüber regionalHeute.de.
Nun, zehn Jahre und zwei Kommunalwahlen später merkt man, dass die Verkürzung der Amtszeit offenbar ein Fehler war. Die Rufe nach einer Anhebung werden lauter. Und das, möglichst vor den Kommunalwahlen in 2026. So könnte möglichen Kandidaten das Amt eines Hauptverwaltungsbeamten attraktiver gemacht werden. Denn die Bereitschaft für den Posten des Landrates oder des Bürgermeisters zu kandidieren schwindet offenbar. Zumindest dann, wenn potenziell geeignete Kandidaten ihre bisherige Karriere für einen doch sehr überschaubaren Zeitraum mit der Ungewissheit danach aufgeben müssten.
"Funktionsfähigkeit der Verwaltungen hängt von klugen Köpfen ab"
Das unterstreicht auch das Innenministerium und führt zudem weitere Gründe, die für eine Anhebung der Amtszeit sprechen, an: "Die Verwaltungsgeschäfte in den niedersächsischen Kommunen werden immer komplexer und fachspezifischer. HVB müssen bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen die Weichen für die Zukunft ihrer Kommunen stellen. Die aktuellen Herausforderungen der Kommunalpolitik sind vielfältig (z. B. Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen, Energiewende und Energieknappheit, Wohnraummangel, Versorgungsengpässe, Corona-Pandemie und die damit verbunden Effekte u.a. im Gesundheitswesen, Digitalisierung, Fachkräftemangel/Personalgewinnungsprobleme, demografischer Wandel) und die Bedrohungslage von im politischen Bereich tätigen Personen ist angestiegen. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den Kommunen hängt grundlegend davon ab, auch weiterhin kluge Köpfe für das für einen begrenzten Zeitraum übertragene kommunale Spitzenamt einer oder eines HVB zu gewinnen", schreibt man auf eine Anfrage unserer Online-Zeitung.
Wie andere Arbeitgeber auch stünden die Kommunen im Wettbewerb um qualifiziertes Führungspersonal. "Die Bereitschaft für die Übernahme dieser Leitungsfunktion auf Zeit hängt also entscheidend von der Attraktivität des HVB-Amtes für potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. Eine Amtszeit von fünf Jahren wird dabei häufig als zu kurzzeitige berufliche Perspektive angesehen, um wirkungsvoll Weichen für die Zukunft der jeweiligen Kommune stellen zu können", heißt es.
Die Frage nach der künftigen Amtszeit
Doch welche Amtszeit sollte nun also künftig für Landräte und Bürgermeister gelten? Auf diese Frage liefert das Ministerium keine konkrete Antwort. Nur soviel: "Im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung werden derzeit alle denkbaren Optionen für eine Veränderung der Amtszeiten diskutiert." Man wolle zu einer zügigen Lösung gelangen. "Ein genauer Zeitpunkt kann jedoch noch nicht mitgeteilt werden, da die politische Abstimmung derzeit läuft", teilt man weiter mit.
Zur Debatte stehen dem Vernehmen nach gleich mehrere Varianten. So könnte die Amtszeit einfach auf zehn Jahre angehoben werden. Die Synchronität zu den Wahlen der kommunalen Abgeordneten bliebe so erhalten. Aber auch eine künftige Amtszeit von 7,5 Jahren gilt als mögliche Option. So stünden die Ämter der Hauptverwaltungsbeamten bei jeder dritten Kommunalwahl zur Wahl.
Für welche Variante sich die zuständige Innenministerin Daniela Behrens ausspricht, teilte das Ministerium auf Anfrage von regionalHeute.de nicht mit.
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