Änderungen beim Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar

Am 8. Januar kann man sich im Rahmen eines Onlinevortrags informieren. Auch auf der Internetseite des Oberlandesgerichtes gibt es Informationen.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Wie (fast) jedes Jahr ändern sich die Unterhaltsbeträge für Kinder und Jugendliche, deren Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Zum 1. Januar 2025 gilt eine geänderte Düsseldorfer Tabelle (DDT), in der die neuen Zahlbeträge unter Berücksichtigung des aktuellen Kindergeldes (neu: 255 Euro im Monat) aufgeführt sind. Das berichtet die ISUV-Kontaktstelle Wolfsburg/Braunschweig in einer Pressemeldung.



Welche Auswirkungen haben diese Änderungen für die Betroffenen? Über Einzelheiten informiert ab sofort der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Betroffene und Interessierte. Zusätzlich bietet der bundesweite Verein am 8. Januar, 19 Uhr, einen Onlinevortrag mit einem Rechtsassessor (Fachbereich Familienrecht) zum Thema "Kindesunterhalt, Umgangsregelungen, Sorgerecht" an.

Anmeldung erforderlich


Der Referent gibt rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich, damit der Zugangslink zugeschickt werden kann: Wolfsburg@isuv.de; Telefon 0170 2466768 (Peter Dziuba). Veranstalter ist der ISUV, Kontaktstelle Wolfsburg

Leitlinien veröffentlicht


Auch die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig haben die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Änderungen haben sich aufgrund der Erhöhung der Bedarfssätze volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand ergeben. Insoweit haben die Senate die Beträge aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Januar 2025) in die Leitlinien übernommen.

Zudem nehmen die Leitlinien hinsichtlich Ermittlung der Leistungsfähigkeit im Elternunterhalt Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2024. Danach findet eine Anpassung des angemessenen Selbstbehalts an das sozialrechtliche Angehörigenentlastungsgesetz nicht statt.

Die Leitlinien sind auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht. Sie sollen der Orientierung dienen und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung im gesamten Bezirk beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen, so das Oberlandesgericht.


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