Region. Bereits ab dem morgigen Mittwoch tritt die geänderte Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Bewältigung der Corona-Krise in Kraft. So dürfen beispielsweise Waschanlagen ab morgen wieder für Privatkunden öffnen, Hochzeiten mit bis zu zehn Gästen stattfinden. Doch auch andere Teile der Verordnung würden überarbeitet. Die Niedersächsische Staatskanzlei beantwortet in einer Pressemitteilung die wichtigsten Fragen:
Dürfen sich Paare gegenseitig besuchen?
"Selbstverständlich dürfen sie das! Ehe- und Lebenspartnern war und ist es nicht verboten, sich zu besuchen, sofern sie nicht ohnehin einen gemeinsamen Haushalt teilen. Dasselbe gilt für alle anderen partnerschaftlichen Verbindungen, die aus zwei Personen bestehen."
Kann ich Menschen besuchen, die nicht alleine klarkommen?
In jedem Fall gestattet ist die Betreuung älterer oder kranker oder aus sonstigen Gründen hilfebedürftiger Personen sowie Minderjähriger gestattet. Diese Besuche erfolgen oft auch zur Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind. Natürlich gilt es dabei, den Mindestabstand einzuhalten.
Sind sonstige Besuche zulässig?
"Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Die hier denkbaren Konstellationen sind sehr unterschiedlich: Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin, wieder andere mit dem Ehepaar aus der Nachbarschaft. Das alles ist auch zukünftig in Niedersachsen möglich."
Sind Feiern erlaubt?
"Alle physischen Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Partys jeglicher Art sind daher untersagt. Hochzeiten und Beerdigungen sind die einzigen Ausnahmen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen bei zehn teilnehmenden Personen."
Dürfen Menschen sich zur politischen Diskussion in einer Wohnung treffen?
"Leider nein! Größere Zusammenkünfte jedwelcher Art sind verboten. Es gibt keine harte zahlenmäßige Grenze, aber es wäre gut, wenn nicht mehr als ein oder zwei Personen zu Besuch kämen. Auch wenn’s nicht so schön ist: Diskutieren kann man auch übers Netz."
Weshalb die Grenze von zehn Personen bei Beerdigungen?
"Das Vorgehen der evangelischen Landeskirche hat sich bewährt. Zu Beerdigungen kommen häufig ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftig sind. Aus diesem Grund muss die Anzahl der Teilnehmenden leider streng limitiert werden. Priester und Sargträger zählen nicht zu der Obergrenze von zehn Personen dazu."
Warum sind die Autowaschstraßen wieder geöffnet?
"Viele Betreiber haben in der Zwischenzeit umgerüstet und umgestellt auf einen gänzlich kontaktlosen Betrieb. Andere hielten diesen kontaktlosen Service bereits vor. Daher können die Autowaschanlagen insgesamt für die Reinigung wieder genutzt werden. Das gilt für gewerblich/dienstlich sowie privat eingesetzte Fahrzeuge. Allerdings dürfen Vor- und Nachreinigungen nicht vor Ort am Fahrzeug durchgeführt werden."
Warum dürfen Blumen im Geschäft, aber nicht auf dem Markt verkauft werden?
"Im Blumenladen kann der Zutritt und die Verkaufssituation entsprechend angepasst werden, z. B. durch Beschränkung durch Einlass an der Tür. Auf dem Wochenmarkt ist dies so nicht möglich. Außerdem werden Wochenmärkte momentan tendenziell ohnehin Schon sehr gut besucht. Daher ist Niedersachsen der Empfehlung von Fachleuten gefolgt, wegen dieser größeren Unübersichtlichkeit den Blumenverkauf auf Wochenmärkten, die der Grundversorgung der Menschen dienen, zu verbieten."
Warum sind die Baumärkte und Gartencenter wieder geöffnet?
"Es handelt sich um eine Anpassung an unsere Nachbarn, nicht um eine Lockerung. Aus Niedersachsen heraus hatte sich ein regelrechter „Baumarkt“-Tourismus entwickelt. Die Menschen fuhren nach Bremen und Nordrhein-Westfalen, um in die dort geöffneten Baumärkte zu strömen. Diesen Autoverkehr sowie die Konzentration vieler Menschen auf weniger Orte wollen wir aber unbedingt vermeiden. Aus diesem Grund haben wir uns zur Öffnung auch in Niedersachsen entschieden – und die Erfahrungen des vergangenen Wochenendes waren durchweg positiv."
Dürfen Leistungssportler trainieren?
"Ja, sie dürfen. Spitzensportlerinnen und -sportler in Niedersachsen bekommen wieder die Möglichkeit, in ihren Trainingseinrichtungen zu trainieren und ihrem Beruf nachzugehen. Unter Einhaltung aller geltenden Abstands- und Hygienevorschriften dürfen Sportlerinnen und Sportler, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, sowie diejenigen Athletinnen und Athleten des Olympia- und Perspektivkader des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes wieder trainieren."
Warum sind die Wertstoffhöfe nicht geöffnet?
"Das ist eine Entscheidung, die allein vor Ort auf kommunaler Ebene getroffen wird. Die Regelungen sind daher unterschiedlich, es wird jeweils im Einzelfall vor Ort entschieden auch unter Berücksichtigung der konkreten räumlichen Situation vor Ort."
Was passiert, wenn ich gegen die Verordnung verstoße?
"Verstöße gegen die Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ein Bußgeldkatalog ist in Vorbereitung und wird aktuell finalisiert."
Darf ich einen im Sterben liegenden Menschen, dem ich nahestehe, begleiten?
"Ja, Abschied nehmen ist erlaubt. Die Begleitung Sterbender ist sowohl zu Hause, wie auch in Einrichtungen möglich. In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern muss sie jedoch im Rahmen und in Absprache mit den dort Verantwortlichen erfolgen."
Dürfen Osteopathinnen und Osteopathen praktizieren?
"Für sie gilt dasselbe wie für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten: Alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, sind untersagt, es sei denn, eine Behandlung ist ärztlich veranlasst und unaufschiebbar."
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