Ärger beim Matratzenkauf: Wie günstig ist das Schnäppchen wirklich?

Die Verbraucherzentrale berichtet über vermehrte Beschwerden zu Retouren und Gewährleistung.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Ob im stationären Handel oder online – der Matratzenkauf bereitet immer wieder Probleme. Irreführende Werbung, Ärger bei Widerruf und Reklamation sowie ausbleibende Beratung sind nur einige Beispiele. Die Verbraucherzentrale Niedersachen erklärt in einer Pressemitteilung, welche Rechte Kundinnen und Kunden haben und worauf sie bei Kauf oder Bestellung achten sollten.



Viele Anbieter werben mit enormen Rabatten, indem sie ihren Preisen die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller gegenüberstellen. „Der Vergleich hinkt jedoch, da der marktübliche Preis für ein Produkt meist deutlich geringer, der Rabatt entsprechend kleiner ist“, kritisiert Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch irreführende Werbeslogans wie „Matratzen-Testsieger“ oder „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ gehören zu den fragwürdigen Verkaufspraktiken der Anbieter. „Bei Aussagen dieser Art muss deutlich werden, worauf sie sich beziehen – etwa, indem der konkrete Test benannt oder auf Verkaufszahlen hingewiesen wird“, erklärt Hagge.

„Probeliegen zu Hause“ als Geduldsprobe


Online-Anbieter werben häufig mit Probezeiträumen von bis zu 100 Tagen und kostenloser Retoure. Was nach einer verbraucherfreundlichen Lösung klingt, bereitet in der Praxis jedoch oft Probleme. „Wer eine Matratze retournieren möchte, muss meist auf die Abholung durch einen Versanddienstleister warten. Wenn der Kundenservice nicht unterstützt, kann es schnell zu Verzögerungen von mehreren Wochen oder Monaten kommen“, so Hagge. Für Betroffene ist das besonders ärgerlich, da sie die Matratze zwischenzeitlich lagern müssen, mitunter ein Ersatz fehlt – und die Erstattung ebenfalls auf sich warten lässt.

Die Beratung als Knackpunkt


Doch auch wer vor Ort kauft, ist vor Problemen nicht gefeit. „Im stationären Handel haben Kundinnen und Kunden ohne eine schriftliche Zusage des Händlers oftmals keine Möglichkeit, Matratzen zurückzugeben oder umzutauschen“, erklärt Hagge. Denn anders als beim Online-Kauf gibt es hier kein generelles Widerrufsrecht. Leider können sich Kundinnen und Kunden bei einem Fehlkauf auch nicht unbedingt auf mangelnde Beratung beziehen – wenn sie diese nicht explizit eingefordert haben. Das heißt: Stellt sich eine Matratze nach dem Kauf als zu hart oder zu weich heraus, ist nicht automatisch ein Mangel gegeben, der eine Reklamation rechtfertigt.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich beim Matratzenkauf nicht von Schnäppchenpreisen und attraktiven Werbeversprechen täuschen lassen und ausreichend Zeit für die Produktauswahl nehmen. Dazu gehört es auch, beworbene Rabatte zu überprüfen sowie Kundenbewertungen und Testberichte zu lesen. Zudem rät Hagge beim Kauf im stationären Handel, explizit um eine ausführliche Beratung zu bitten, Probe zu liegen und Rückgabemöglichkeiten vorab zu klären.

Weitere Informationen und Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/aerger-beim-matratzenkauf.


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