Ärger mit der Osterreise? Das sollte man sofort tun

Flugverspätung, Ungeziefer oder schmutziger Pool – bei auftretenden Mängeln haben Pauschalreisende rechtlich abgesicherte Ansprüche. Doch man darf nicht zu lange untätig bleiben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Die Osterferien sind mitten im Gange und für viele heißt es: Koffer packen, ins Flugzeug steigen oder mit dem Auto zur Ferienwohnung aufbrechen. Doch wenn der Flieger nicht abhebt oder die Unterkunft in puncto Hygiene zu wünschen übrig lässt, ist die Erholung schnell dahin. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät in einer Pressemitteilung, Reisemängel umgehend vor Ort zu melden. Denn andernfalls können bei Pauschalreisen Mängelansprüche verfallen.



Fehlt der versprochene Meerblick oder treten gravierende Missstände wie eine Käferplage im Hotelzimmer auf, müssen Reisende das nicht hinnehmen. „Allerdings haben Pauschalurlauber in solchen Fällen bessere Karten, da sie einen deutlich stärkeren rechtlichen Schutz genießen als bei individuell zusammengestellten Reisen“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Damit dieser greift, sollten sie Mängel jedoch unverzüglich am Urlaubsort und nachweisbar dem Veranstalter und der Reiseleitung melden.“

Beweislast liegt bei Verbrauchern


Nur so können Veranstalter Mängel beheben und Pauschalreisende laufen nicht Gefahr, ihr Anrecht auf Preisminderung oder Schadensersatz zu verlieren. Denn: Die Beweislast liegt bei den Verbrauchern. Daher ist es ratsam, Belege zu sammeln, zum Beispiel Fotos und Videos, und falls nötig ein detailliertes Mängelprotokoll zu erstellen, das die Reiseleitung unterschreibt. Ebenfalls wichtig: dem Reiseanbieter eine angemessene Frist für die Beseitigung der Mängel setzen. „Grundsätzlich gilt, je kürzer die Reise, desto kürzer die Frist. Bei einer einwöchigen Pauschalreise ist beispielsweise eine Frist von zwei Tagen angebracht“, so Hagge.

Achtung bei Individualreisen


Wurden die Reiseleistungen individuell über eine Plattform gebucht, haben Urlauber bei auftretenden Mängeln oft das Nachsehen. Zwar entsteht bei der Buchung schnell der Eindruck, dass der Vertrag mit der Buchungsplattform abgeschlossen wird, das ist aber nicht der Fall. „Die Plattform ist meist nur Vermittler. Treten Probleme auf, sind Reisende häufig auf sich allein gestellt“, sagt Hagge. Das erschwert es mitunter, Ansprüche gegenüber dem Hotel, dem Vermieter der Ferienwohnung oder der Fluggesellschaft durchzusetzen. „Um ihre Kundinnen und Kunden im Schadensfall nicht hängenzulassen, sollten Buchungsplattformen Verantwortung übernehmen oder zumindest über die Rechtslage schon vor der Buchung transparent informieren“, fordert der Experte.

Weitere Informationen zu Mängeln bei der Pauschalreise auf www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pauschalreise-was-tun-bei-maengeln. Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.