Region. Hundehaufen auf Gehwegen oder Grünflächen sorgen regelmäßig für Ärger. Doch es geht dabei nicht nur um verschmutzte Schuhe und unschöne Anblicke. Hundekot kann auch gesundheitliche Risiken bergen und die Umwelt belasten. Deshalb gilt für Halter in den meisten Fällen eine klare Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen, weiß der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.
Es ist fast schon ein alltägliches Bild: Auf dem Gehweg liegt ein Hundehaufen – wer ihn zu spät sieht, hat ein ärgerliches Problem an den Schuhen. Schnell kommt die Frage auf, warum der Halter die Hinterlassenschaften nicht entfernt hat. Doch handelt es sich dabei nur um eine Frage der Rücksichtnahme oder tatsächlich um eine rechtliche Pflicht? Der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Richter gibt dazu eine klare Einschätzung.
Rechtliche Grundlage
„Im Prinzip sind Halter überall zum Aufsammeln verpflichtet“, sagt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Frank Richter. Die Pflicht ergebe sich aus verschiedenen Ebenen: bundesrechtlich etwa aus der Straßenverkehrsordnung, landesrechtlich aus Straßengesetzen sowie zusätzlich aus kommunalen Satzungen. Nur in Einzelfällen – beispielsweise auf bestimmten Waldflächen oder auf dem eigenen Grundstück – bestehen Ausnahmen.
Gesundheit und Umwelt im Blick
Hundekot kann Krankheitserreger wie Würmer oder Viren übertragen und damit andere Tiere oder sogar Kinder gefährden, etwa wenn er in der Nähe von Spielplätzen zurückgelassen wird. Auch ökologisch ist das Problem nicht zu unterschätzen: Kot enthält hohe Mengen an Stickstoff und Phosphor, die bei massenhaftem Auftreten zu einer Überdüngung des Bodens führen können.
Bußgelder und Strafen
Wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und reichen von 10 bis 150 Euro. Gemeinden können zusätzliche Bestimmungen erlassen. In besonders sensiblen Bereichen – etwa auf Spielplätzen – können Gerichte sogar eine Straftat wie fahrlässige Körperverletzung annehmen.
Kotbeutel nicht vorgeschrieben
Eine Pflicht, beim Spaziergang Kotbeutel mitzuführen, gibt es nicht. Entscheidend ist allein, dass der Haufen beseitigt wird. Wie das geschieht, bleibt dem Halter überlassen: Beutel, Schaufel, Taschentuch oder auch Zeitungspapier – Hauptsache, der Gehweg bleibt sauber.