Braunschweig. In seinen Sozial-Beratungen sind dem SoVD in Braunschweig Fälle von Ärzten in der Region bekannt geworden, die von impfwilligen Patienten eine Gebühr für die Corona-Impfung verlangen. Dabei sei die Vergütung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durch die Impfverordnung geregelt. Für eine zusätzliche Gebühr gebe es keine rechtliche Grundlage stellt der SoVD in einer Pressemitteilung mit.
Ein Praxisarzt erhalte nach der Verordnung je 20 Euro für die Erst- und Abschlussimpfung. Der Arzt erhalte 35 Euro für den Hausbesuch und 15 Euro für den Mitbesuch. Eine Impfberatung ohne nachfolgende Impfung werde mit 10 Euro honoriert. Die Kosten trägt der Bund.
Die Leistung einer Impfung für 20 Euro umfasse dabei die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen. Außerdem setzt die Vergütung die Meldung der erforderlichen Impfdaten an das RKI voraus. „Da hört sich 20 Euro für einen Außenstehenden nicht viel an“, sagt Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig. „Es lohnt sich vermutlich über die hohe Anzahl an Impfungen“, führt Bursie aus.
Vergütung nicht kostendeckend?
Hausärzte bundesweit hielten das für zu wenig, weil damit nicht unbedingt die Kosten für die Mitarbeiter und die Praxisräume gedeckt würden könnten. Mitarbeiter würden auch gebunden, wenn zum Beispiel vereinbarte Termine verschoben werden müssten, weil weniger Impfstoff geliefert wird als geplant. „Ich rate jedem, von dem ein Arzt eine zusätzliche Gebühr für die Corona-Impfung verlangt, sich an die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Denn die Ärzte verlangen diese Gebühr nach Einschätzung des SoVD ohne rechtliche Grundlage. Diese Kosten können sich einkommensschwache Personen und auch viele Rentner nicht leisten“, so Bursie.
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