Agentur für Arbeit: Arbeitslosmeldung muss demnächst wieder persönlich erfolgen

Die Sonderregelung, die eine telefonische Meldung erlaubt hat, läuft Ende August aus.

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(Symbolbild) Foto: regionalHeute.de

Goslar / Salzgitter /Wolfenbüttel. Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar informiert in einer Pressemitteilung, dass die telefonische Arbeitslosmeldung nur noch bis einschließlich 31. August möglich ist. Wer Arbeitslosengeld beantragt, muss sich ab dem kommenden Monat wieder persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Idealerweise wird hierzu vorab ein Termin vereinbart, ab dem 1. September könne dies jedoch auch unterminiert geschehen.


Aus Gründen des Infektionsschutzes war von der gesetzlichen Vorgabe zur persönlichen Arbeitslosmeldung befristet abgewichen worden. So konnte seit dem ersten Lockdown die Arbeitslosmeldung ausnahmsweise telefonisch erfolgen, die Identitätsprüfung wurde dann später persönlich nachgeholt oder digital erledigt. Diese Sonderregelung läuft nun Ende August aus.

Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass viele Anliegen sich weiterhin bequem von zu Hause erledigen lassen. Das gilt beispielsweise für die Arbeitsuchendmeldung für eine neue Beschäftigung, die an keine Form gebunden ist. Die Arbeitsuchendmeldung und viele weitere Anträge können beispielsweise online über www.arbeitsagentur.de/eservices ausgefüllt und abgeschickt werden. Und auch telefonisch lassen sich viele Fragen über die kostenlose Service-Nummer 0800 4 5555 00 klären, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt ist.

Wer sich persönlich arbeitslos melden möchte, kann dies ab 1. September zu den Öffnungszeiten in der Hauptagentur Braunschweig und den Geschäftsstellen Goslar, Salzgitter, Wolfenbüttel, Clausthal oder Seesen erledigen.


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