Braunschweig. Der Regionsverband Braunschweiger Land der Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) weist im Nachfolgenden auf das bevorstehende Ende der Einspruchsfrist gegen die Windkraftplanung des Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) hin.
Der stellvertretende Regionsverbandsvorsitzende Frank Weyhers äußert sich dazu: „Wir von der ALFA kritisieren bei den vorliegenden Planentwürfen insbesondere die ungenügende Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes für die Anwohner in den betroffenen Gebieten. Wenn moderne Windkraftanlagen mit Gesamthöhen von mehr als 200 Meter in nur einem Kilometer Abstand von den Wohnungen der Menschen entfernt errichtet werden können, dann hat dies erhebliche gesundheitliche Folgen. Wir fordern auch in Niedersachsen die 10H-Regelung, wie sie in Bayern in Kraft ist. Diese Regelung, die als Mindestabstand der Windkraftanlagen von Wohnbebauung den 10-fachen Wert der Anlagenhöhe fordert, schützt die Anwohner vor den gefährlichen Auswirkungen des Infraschalles. Das Bayerische Verfassungsgericht bestätigte erst kürzlich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung".
Gefährdung der heimischen Greifvögel
Ein weiterer Kritikpunkt sei die starke Gefährdung der heimischen Greifvögel durch die großen Windkraftanlagen, so wie sie erst kürzlich durch die Progress-Studie belegt wurde, heißt es in einem Bericht der ALFA. Lars Lachmann, Referent Ornitologie in der Bundesgeschäftsstelle des Naturschutzbund Deutschland (NaBu), hat dies erläutert: „Das Zwischenergebnis der Progress-Studie zeigt, dass Rotmilan und Mäusebussard durch die Windkraft in der Population bedroht sind.“
"Alle um die Gesundheit und die Natur besorgten Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des ZGB haben noch bis zum 20. Mai Zeit, ihre Einsprüche gegen die Ausweitung der Windkraftvorrangflächen an die Adresse Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Str. 2, 38122 Braunschweig zu senden. Alternativ können die Einsprüche auch per E-Mail unter rropwind@zgb.de eingereicht werden“, so Weyhers.