Allwetterreifen bei Eis und Schnee: Erlaubt oder riskant?

Starker Schneefall sorgt aktuell für schwierige Straßenverhältnisse. Da stellt sich die Frage, ob Ganzjahresreifen bei Schnee ausreichen oder ob ausschließlich Winterreifen erlaubt sind.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Matthias Kettling

Region. Der Winter hat die Region weiter fest in seinen eisigen Fingern. Erneut liegen die Straßen unter einer geschlossenen Schneedecke. Klar, dass da Winterreifen auf das Fahrzeug gehören. Doch genügen bei solchen Witterungsverhältnissen auch Allwetterreifen?



Rein rechtlich ist die Lage in Deutschland eindeutig: Allwetterreifen (Ganzjahresreifen) dürfen bei Schnee gefahren werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darauf weist unter anderem der ADAC hin. Entscheidend ist, dass die Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind – einer Schneeflocke im dreigezackten Berg. Nur dann gelten sie offiziell als wintertauglich und werden gesetzlich wie Winterreifen eingestuft.

Gesetzliche Grundlage: Situative Winterreifenpflicht


 Entscheidend ist, dass die Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind – einer Schneeflocke im dreigezackten Berg.
Entscheidend ist, dass die Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind – einer Schneeflocke im dreigezackten Berg. Foto: Anke Donner


In Deutschland gilt keine starre Winterreifenpflicht nach Kalender, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Wie das Informationsportal Bußgeldkatalog.org erläutert, erfüllen Ganzjahresreifen diese Pflicht, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Die oft zitierte „O‑bis‑O-Regel“ (Oktober bis Ostern) ist lediglich eine Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.


Auch bei der Profiltiefe gibt es klare Mindestanforderungen: Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, um bei Schnee und Matsch ausreichend Haftung zu gewährleisten.

Versicherungsschutz bleibt bestehen


Ein wichtiger Punkt für Autofahrer: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit korrekt gekennzeichneten Allwetterreifen unterwegs ist, verliert nicht den Versicherungsschutz. Laut ADAC gelten Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol bis zur Mindestprofiltiefe als vollwertige Winterreifen. Anders sieht es aus, wenn ungeeignete Reifen montiert sind – dann drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei Behinderung oder Gefährdung sogar mehr, wie Bußgeldkatalog.org ausführt.

Einschränkungen im Ausland


Vorsicht ist allerdings bei Fahrten ins Ausland geboten. Der ADAC weist speziell auf Italien hin: Dort gelten zwar zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Mai ähnliche Regelungen wie in Deutschland. In den Sommermonaten jedoch dürfen Winter- und Allwetterreifen nur dann gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Wert entspricht. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

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