Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sind hiervon betroffen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Hauptwohnsitz in Wolfsburg haben und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Laut einer heutigen Pressemitteilung bietet die Führerscheinstelle der Stadt Wolfsburg daher ab dem 13. September eine Umtauschaktion an.


Jeweils montags und donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, können entsprechende Anträge am Informationsstand im Rathaus B gestellt werden. Mitgebracht werden müssen der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Sollte kein Foto vorhanden sein, gibt es die Möglichkeit, auch vor Ort ein solches anzufertigen. Der Umtausch ist mit Kosten in Höhe von insgesamt 30,30 Euro verbunden. Die Antragsteller erhalten die neuen Kartenführerscheine direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Aufgrund einer nicht vorhandenen Meldepflicht bei Wohnortwechsel für Führerscheine stehen der Führerscheinstelle keine Daten zum betroffenen Personenkreis zur Verfügung. Daher ist es der Stadt nicht möglich, die Betroffenen persönlich zu informieren. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadt, dass nur Kunden der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dieses Angebot nutzen. Den Jahrgängen 1959 bis 1964 werde im nächsten Jahr ein ähnliches Angebot gemacht werden.


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