Amnestiezeit beendet: Erfolg trotz untertroffener Erwartung

von Jonas Walter


Acht erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden in Wolfenbüttel abgegeben. Symbolfoto: Archiv
Acht erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden in Wolfenbüttel abgegeben. Symbolfoto: Archiv | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. Am vergangenen Sonntag, 1. Juli, lief die Frist der Waffenamnestie ab. Eine Möglichkeit für Besitzer, ihre illegalen Waffen straffrei bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Ein komplettes Jahr lang lief die Maßnahme, deren Endpunkt nun erreicht ist.


regionalHeute.de hat nachgefragt, welche Waffen in den Händen der Behörden gelandet sind. Im Zusammenhang mit der Amnestieregelung im Waffengesetz wären in Wolfenbüttel vom 6. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 lediglich acht erlaubnispflichtige Schusswaffen bei der Stadt Wolfenbüttel abgegeben worden. Die weitaus größere Anzahl der abgegebenen Waffen wären sogenannte „erlaubnisfreie Waffen“ (Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen) gewesen, teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.

Eigentlich hätte die Regelung, dass Waffen ohne rechtliche Auswirkung abgegeben werden können, nicht diese Waffengattungen betroffen. Aber die Veröffentlichung in den Medien habe dennoch dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre „Altlasten“ losgeworden sind. 56 erlaubnisfreie Waffen wären ebenfalls abgegeben worden.

Die meisten der in Wolfenbüttel erschienen Bürgerinnen und Bürger hätten ganz vergessen, dass sie Waffen, welcher Art auch immer, besaßen. Oft wäre auch festzustellen gewesen, dass ihnen nicht klar war, dass die abgegebene Waffe nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Waffengesetzes war.

Jede abgegebene Waffe zählt


Als Kuriosität könne bezeichnet werden, dass einige der abgegebenen Waffen noch original verpackt gewesen wären und Kaufbelege teilweise aus den siebziger Jahren vorgelegt worden wären. Insgesamt könne man sagen, dass jede abgegebene Waffe als Erfolg zu bezeichnen ist. Als zuständige Waffenbehörde hätte die Stadt eigentlich auch eher damit gerechnet, dass mehr erlaubnispflichtige Schusswaffen abgegeben werden.

Die Waffen würden im Nachgang nun alle vernichtet, egal ob erlaubnispflichtig oder nicht. Für den Fall, dass sich eine Person nachträglich bei der Stadt melden würde, könnte die Amnestieregelung nicht mehr angewandt werden. Es würde sich dann um einen illegalen Waffenbesitz handeln. Dies wäre somit ein Straftatbestand.


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