Amnestiezeitraum vorbei: Gesuchte Waffen kaum gefunden

von Jonas Walter


Nicht nur Pistolen fanden ihren Weg zu den Behörden. Symbolfoto: Archiv
Nicht nur Pistolen fanden ihren Weg zu den Behörden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Archiv

Helmstedt. Am vergangenen Sonntag, 1. Juli, lief die Frist der Waffenamnestie ab. Eine Möglichkeit für Besitzer, ihre illegalen Waffen straffrei bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Ein komplettes Jahr lang lief die Maßnahme, deren Endpunkt nun erreicht ist.


regionalHeute.de hat nachgefragt, welche Waffen in den Händen der Behörden gelandet sind. Im Amnestiezeitraum 1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 wurden beim Landkreis Helmstedt 180 Schusswaffen abgegeben. Darunter 87 Langwaffen (Gewehre) und 93 Kurzwaffen (Pistolen/Revolver).

Zufriedenstellendes Ergebnis?


Der mit der Amnestie verfolgte Zweck, illegale beziehungsweise (noch) nicht im Nationalen Waffenregister erfasste Waffen, aus dem Verkehr zu ziehen, sei beim Landkreis Helmstedt überwiegend nicht eingetreten: lediglich vier Waffen waren noch nirgendwo registriert. Alle anderen Waffen wurden deshalb beim Landkreis Helmstedt abgegeben, weil das Stichwort „Amnestie“ dazu geführt habe, dass man als Hauseigentümer und/oder Erbe nach derlei Waffen gesucht und sich zur Abgabe entschieden hat.

Das heißt, bei den abgegebenen Waffen handelte es sich nach Angaben des Landkreises Helmstedt hauptsächlich um genehmigungsfreie Luftdruckwaffen (lang und kurz), die man einfach loswerden wollte. Andererseits war es in der Vergangenheit rechtlich möglich, dass den Erben registrierte Waffen belassen werden konnten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlagen. Wer nun als Erbe diese Auflagen loswerden wollte, konnte sich hierbei ebenfalls der Waffen entledigen.

Was passiert mit den Waffen?


Die abgegebenen Waffen würden nun zentral gesammelt und in einem Stahlwerk eingeschmolzen. „Amnestie“ bedeutet Straffreiheit trotz des Vorliegens an sich strafrechtlich relevanter Tatbestände. Der Amnestiezeitraum ist seit dem 1. Juli abgelaufen. Das heißt, jedermann, der danach eine (illegale) Waffe bei sich hat („führt“), wird wie bisher strafrechtlich verfolgt; ob jedes Verfahren später auch zur Anklage gelangt, entscheidet letztlich die Staatsanwaltschaft.

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