Hannover. Der Niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz ruft im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 dazu auf, Berichte über angebliche Wahlmanipulationen in sozialen Medien besonders kritisch zu hinterfragen. Hintergrund sind vermehrt kursierende Falschinformationen, sogenannte Fake News, die Zweifel an der Integrität des Wahlprozesses säen sollen.
Steinmetz warnt vor gezielten Desinformationskampagnen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Bundestagswahl zu untergraben. "Für solche Falschbehauptungen gibt es keinen Grund. Die Wahlen in Deutschland gehören zu den sichersten der Welt", betont der Landeswahlleiter. "Desinformation gefährdet das Vertrauen in die Wahlen. Das dürfen wir nicht zulassen, weil es dabei im Kern um nicht weniger als unsere Demokratie geht."
Besonders problematisch sei, dass falsche Informationen oft unkritisch weiterverbreitet werden. Um dem entgegenzuwirken, stellt die Landeswahlleitung einige kursierende Fake News richtig.
Falschbehauptungen und die Faktenlage
Behauptung: "Stimmzettel mit einer gelochten oder fehlenden oberen rechten Ecke sind ungültig."
Fakt: Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl haben eine gelochte oder abgeschnittene obere rechte Ecke. Dies dient als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen, die mithilfe einer Stimmzettelschablone selbständig und geheim wählen können.
Behauptung: "Wenn rechte Parteien zu viele Stimmen erhalten, annulliert der Bundespräsident die Wahl."
Fakt: Die Gültigkeit der Wahl kann ausschließlich im Wahlprüfungsverfahren entschieden werden. Dies obliegt dem Deutschen Bundestag oder dem Bundesverfassungsgericht, nicht dem Bundespräsidenten.
Behauptung: "Nicht versiegelte Wahlurnen führen zur Ungültigkeit der Stimmen."
Fakt: Eine Versiegelung der Wahlurnen ist nicht zwingend erforderlich. Die Urnen müssen jedoch verschlossen sein und dürfen bis zur Stimmenauszählung nicht geöffnet werden. Wahlvorstände sind verpflichtet, die Urnen während des gesamten Wahlvorgangs zu beaufsichtigen.
Behauptung: "Wahlhelfer können das Wahlergebnis einfach manipulieren."
Fakt: Der gesamte Wahlprozess in Deutschland ist streng reguliert und unterliegt öffentlicher Kontrolle. Einzelne Wahlhelfer haben zu keinem Zeitpunkt alleinigen Zugriff auf Wahlurnen oder Stimmzettel. Die Stimmenauszählung erfolgt transparent und im Beisein des gesamten Wahlvorstandes.
Behauptung: "Die Weiterleitung der Wahlergebnisse kann nicht kontrolliert werden."
Fakt: Die Stimmzettel werden nach der Auszählung versiegelt und an die Gemeinde übergeben. Jeder kann die von der Wahlleitung verkündeten Ergebnisse notieren und mit dem offiziellen Endergebnis abgleichen. Verdachtsmomente auf Manipulation können im Wahlprüfungsverfahren untersucht werden.
Weitere gängige Falschinformationen werden auf der Homepage der Bundeswahlleiterin aufgedeckt und richtiggestellt. Hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2021/fakten-fakenews.html
Aufruf zu kritischer Mediennutzung
Der Landeswahlleiter betont die Notwendigkeit einer politisch gut informierten Öffentlichkeit, um Beeinflussungsversuche zu verhindern. "Soziale Medien können einen einseitigen Blick auf Themen vermitteln oder ungeprüfte Informationen verbreiten. Deshalb ist es unerlässlich, mehrere seriöse Informationsquellen zu nutzen", erklärt Steinmetz.
Abschließend appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger: "Hinterfragen Sie Meldungen zu angeblicher Wahlmanipulation besonders kritisch. Prüfen Sie Informationen sorgfältig, bevor Sie diese teilen. Fake News erscheinen oft vertrauenswürdig, weil sie von Freunden oder Verwandten weitergeleitet wurden. Nur gemeinsam können wir die Integrität unserer Wahlen und damit unsere Demokratie schützen."