Anklage nach Mord an Obdachlosem


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Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Wegen Mordes aus Habgier und sonstigen niedrigen Beweggründen zum Nachteil eines 58-jährigen Bewohners einer Obdachlosenunterkunft in Salzgitter hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen 18-jährigen und einen 26-jährigen erhoben.


Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, einen Mitbewohner der gemeinsam bewohnten Obdachlosenunterkunft gemeinschaftlich durch eine massive Gewalteinwirkung auf den Kopf getötet zu haben, um in den Besitz des Bargeldes ihres Opfers zu gelangen. Ihrem Plan entsprechend sollen die Angeschuldigten dem noch vor Ort verstorbenen Mann 50€ Bargeld und seine EC-Karte aus der Kleidung entnommen haben, um später alkoholische Getränke bei einer Tankstelle zu erwerben.
Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 16.05.2016 in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung droht dem Heranwachsenden bei Anwendung des Jugendrechts bis zu eine fünfzehnjährige Jugendstrafe, anderenfalls sowie dem Erwachsenen eine Verurteilung bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.