Arbeitszwang für Geflüchtete? Scharfe Kritik an Ministerpräsident Weil

"Geht es noch schäbiger?", fragt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

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Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Niedersachsen. In scharfer Form kritisiert der Flüchtlingsrat die unter Federführung Niedersachsens erstellte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Mittwoch die ein "Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende" vorsieht. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.



Die Bundesrepublik koppele seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie seien nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (vor allem in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kunden betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen, so der Flüchtlingsrat.

Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden hätten und dort auch vermittelt werden, vergingen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behinderten die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.

Scharfe Kritik


Sigmar Walbrecht, Flüchtlingsrat Niedersachsen: "Statt endlich das in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene Versprechen umzusetzen, die Arbeitsverbote abzuschaffen, und dafür zu sorgen, dass Asylsuchende von Beginn an in das deutsche System der Arbeitsvermittlung einbezogen werden, wollen die Regierungschefs der Bundesländer bei der Ministerpräsidentenkonferenz nun einen Zwang von Asylbewerber:innen zu gemeinnütziger Arbeit sowie eine Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen als Forderungen an den Bund beschließen. Es wird das rassistische Bild von faulen Asylsuchenden bedient, die nur wegen der Sozialleistungen kämen. Geht es noch schäbiger?"


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