Asse II: Resolution des Rates enthielt Fehler - BASE meldet sich zu Wort

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) kritisiert einen sachlichen Fehler in der vom Rat verabschiedeten Resolution. Man habe den Landkreis schon vor Monaten über die Falschdarstellung eines Sachverhaltes in Kenntnis gesetzt.

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War die Resolution zur Asse II fehlerhaft? Das BASE erhebt Vorwürfe.
War die Resolution zur Asse II fehlerhaft? Das BASE erhebt Vorwürfe. | Foto: Marvin König

Wolfenbüttel. Vergangene Woche Mittwoch verabschiedete der Rat der Stadt Wolfenbüttel mit großer Mehrheit eine Resolution, laut der die Atommüllrückholung aus der Asse nicht erst in frühestens 13 Jahren beginnen soll, sondern bereits viel früher. Als Beispiel für die Abläufe, die es effizienter zu gestalten gelte, wird der Fall einer defekten Überwachungskamera angeführt, deren Ersatz über Jahre nicht habe bewerkstelligt werden können. Der Text der Resolution enthalte hier jedoch einen Fehler, der nach Angaben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bereits mehrfach öffentlich richtiggestellt worden sei.


In der Resolution, aus der auch regionalHeute.de im Rahmen der politischen Berichterstattung zitierte, hieß es: "Vor einigen Jahren hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiber der Asse 2 einen Antrag auf Austausch einer defekten Überwachungskamera in einer radioaktiv belasteten Kammer bei der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE, heute BASE), gestellt. Erst zwei Jahre nach Antragstellung teilte das BfE der BGE ohne Begründung mit, dass eine Umweltverträglichkeitsüberprüfung (UVP) zur geplanten Maßnahme erfolgen müsse."

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Nach Veröffentlichung durch unsere Online-Zeitung meldete sich das BASE bei unserer Online-Zeitung mit dem Hinweis, dass diese Textpassage der Resolution eindeutig unzutreffend sei. Seit März habe man klargestellt, dass das BASE (damals BfE) bereits zwei Arbeitstage nach Eingang des BGE-Schreibens reagiert habe: Am 22. Juni 2017 (Donnerstag) hat die BGE mbH dem BASE angekündigt, eine Kamera zur Inspizierung der Kammer mit den erhöhten Radioaktivitätswerten einsetzen zu wollen. Am 26. Juni 2017 (Montag) antwortete das BfE und fragte bei dem Unternehmen nach, inwiefern eine solche Maßnahme durch die bestehenden Genehmigungen abgedeckt sei. Ohne weitere Antwort zog die BGE mbH am 31. Juli 2017 den Antrag für die Maßnahme zurück. Das Unternehmen stellte im September 2018 schließlich einen Antrag beim Land Niedersachsen.

Brandbrief an die Landrätin


Das BASE führt als Beleg unter anderem einen Brief an die Landrätin an, der mit Datum vom 12. März versehen ist und unserer Online-Zeitung vorliegt. In der hier zitierten Fassung der Resolution liest sich der Text wieder anders - Dort ist nicht von zwei Jahren die Rede, sondern es heißt "nach geraumer Zeit". Weiterhin rügt Bundesamts-Vizepräsidentin Dr. Silke Albin die "Spekulation", dass zwischen den verantwortlichen unzureichend kommuniziert werde: "Diese Darstellung der Arbeit meiner Atomaufsicht entspricht nicht den Tatsachen und ist geeignet, das öffentliche Ansehen und damit das Vertrauen in die Arbeit der Bundesbehörde in einem hochsensiblen Bereich zu beschädigen." Weiter erklärt Albin:

Mit der in 2016 erfolgten eindeutigen Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Betreibers, dem Unternehmen BGE mbH, der atomrechtlichen und obersten bergrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU), sowie der Atomaufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), ist sichergestellt, dass die jeweilige Verantwortung für die Sicherheit der Schachtanlage Asse II wahrgenommen wird. Mir ist nicht bekannt, auf welcher eigenen Erkenntnis Sie die Behauptung der Bearbeitungszeit in meinem Haus aufgeworfen haben. Fragen zum Sachverhalt sind von · Ihnen im Vorfeld der Resolution nicht an die Atomaufsicht herangetragen worden. Die Kernaufgabe der Atomaufsicht ist es zu überwachen, ob der Betreiber seine Genehmigung e.inhält. Genau dies ist geschehen.


Albin forderte den Landkreis - sofern die Resolution denn verabschiedet werde - bereits damals zur Richtigstellung auf und stellt nochmals klar, dass lediglich zwei Arbeitstage zwischen dem Eingang des Antrages und der Rückmeldung an den Betreiber lagen.


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