Asse II: Rückholung des Atommülls wurde vernachlässigt


Der Koordinationskreis fordert, dass die Priorität auf der Rückholung der Abfälle liegen sollte - dies sei deutlich zu kurz gekommen. Foto: Thorsten Raedlein
Der Koordinationskreis fordert, dass die Priorität auf der Rückholung der Abfälle liegen sollte - dies sei deutlich zu kurz gekommen. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen (A2K) begrüßt den Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zu Asse II und sieht sich in seinen wesentlichen Forderungen und Anliegen bestätigt. Der Asse II Koordinationskreis ging in einer Pressemitteilung ins Detail.


Insbesondere halte der A2K die scharfe Kritik des Rechnungshofes an der Arbeit des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) – während der Präsidentschaft von Wolfram König – zu Asse II für voll berechtigt.

Der Rechnungshof legt dar:

  1. Nur ein geringer Anteil der Finanzen (8 Prozent) wurde für Rückholungsmaßnahmen verwendet;

  2. das BMU nimmt seine Aufsicht („Fachaufsicht mit Abstand“) über den Betreiber nur ungenügend wahr;

  3. das BfS hat im Jahr 2013 die Kostendarstellung so umgestellt, dass die Transparenz bezüglich der Kostenentwicklung verloren ging;

  4. beim BfS fehlte die Abstimmung vom Projekt- und Finanzcontrolling;

  5. BMU und BfS sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden.


Schließlich formuliert der Bundesrechnungshof eine Struktur für einen Masterplan zur Rückholung. Er stellt die Rückholung aus Asse II in keiner Weise infrage.

Zu geringer Anteil der Asse II-Finanzen für Rückholungsmaßnahmen


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Die Verantwortung für die Rückholung sei von den alten Betreibern von 2009 bis 2017 nur ungenügend umgesetzt worden. Foto: Alexander Panknin



Der Bundesrechnungshof betont in seinem Bericht die Rückholung der eingelagerten Abfälle als Ziel. Er blickt zurück: „Im Jahr 2013 legte der Gesetzgeber in einem breiten, überparteilichen Konsens fest, dass die Abfälle zügig rückzuholen sind“ und zitiert §57b Atomgesetz: „Asse II soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle stillgelegt werden.“

Seit Jahren moniere der Asse II-Koordinationskreis, dass nicht an Maßnahmen gearbeitet werde, die für eine Rückholung erforderlich seien: Der Bau eines Schachtes Asse 5, die Entwicklung von ferngesteuerter Bergetechnik und die Erstellung eines detaillierten Masterplans. Das bildet sich im Bericht desRechnungshofes auch in der Verteilung der Finanzen ab, die für Asse II aufgewendet werden. Der A2K wird durch den Bericht über die Verteilung hierin bestätigt.

Demnach betrug der jährliche Anteil der Ausgaben für 2010 bis 2016 für die Rückholung durchschnittlich lediglich 8 Prozent. Der Anteil für den Offenhaltungsbetrieb, die Notfall- und Gefahrenabwehr und für Sondermaßnahmen betrug 92 Prozent. Der A2K halte auch diese Arbeiten für wichtig, aber die Vorbereitungsarbeiten für die Rückholung müssten parallel laufen. Vorbereitungsarbeiten für die Schließung könnten hingegen warten. Weniger als ein Zehntel der Asse-Kosten für Rückholungsplanungen oder Rückholungsmaßnahmen aufzuwenden: Das erscheine als Armutszeugnis dafür, wie das in den untersuchten Jahren 2010 bis 2016 zuständige Bundesamtes für Strahlenschutz unter der Leitung von Wolfram König mit dem Auftrag zur Rückholung des Atommülls umgegangen sei.



Rechnungshof formuliert Masterplan und vermutliche Kostensteigerung


Abschließend fordert der Bundesrechnungshof einen Masterplan für die Rückholung des Atommülls aus Asse II. Er schreibt der BGE als derzeitigem Betreiber unter anderem ins Stammbuch, dass der (geplante) Beginn und das (geplante) Ende der Aufgaben dargestellt sowie erforderliche Terminänderungen begründet und dokumentiert sowie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Aufgaben dargestellt werden müssen.

Zu Recht betont der Bundesrechnungshof die erheblichen Kostensteigerungsrisiken: der Bundmüssesich darauf einstellen, wesentlich mehr Geld für Asse II als bisher geschätzt auszugeben, um dem gesetzlichen Auftrag zur Rückholung nachzukommen und um die Menschen und die Umwelt der Region um die Asse vor radioaktiver Kontamination so weit wie möglich zu schützen. Der Bundesrechnungshof weist auf die wichtigen organisatorischen und fachlichen Aufgaben hin, die vom BMU und BfS vernachlässigt wurden.


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