Asse-Müll soll endlich weg: Klage gegen BGE eingereicht

Die Rückholung des Atommülls brauche zu lang. Laut BGE soll diese erst 2033 beginnen - damit verstößt man aber womöglich gegen das Atomgesetz.

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II bei Remlingen ist ein bislang ungelöstes Problem. Laut Betreiberin BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) soll die Rückholung frühestens 2033 beginnen. Viel zu spät für die Bürgerinitiative aufpASSEn. Sie unterstützt deswegen eine Anwohnerin, die nun Klage gegen die Betreiberin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht hat. Darin wird die sofortige Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach dem Atomgesetz zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt eingefordert.



Im Atomgesetz würde sich seit über zehn Jahren ein klarer gesetzgeberischer Auftrag befinden. Es hieße dort: „Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen. …. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen…“

Klägerin und Bürgerinitiative sind sich einig, dass es kaum vorangehe: "13 Jahre nach dem Asse II-Optionenvergleich (2010) gibt es immer noch keine ausführungsreife Rückholungsplanung oder eine Alternative zu ihr. Diese Planungen sind immer noch im Entwurfsstadium, und weder die Rückholung noch die Stilllegung wurden bislang formal begonnen oder auch nur beantragt. Dies, obwohl die Umweltbelastungen für das benachbarte FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) und die gesundheitlichen Belastungen der umliegenden Bevölkerung zeitnahes Handeln erfordern. Denn der Schacht Asse II droht abzusaufen."

Dazu Vereinsvorstand Heike Wiegel:
„Die Klage ist erforderlich geworden, weil die BGE trotz ausdrücklicher Aufforderung, die Schachtanlage Asse II nunmehr unverzüglich stillzulegen und alle dafür nötigen Schritte nunmehr zeitnah nachzuweisen, keinen gesteigerten Handlungsbedarf einräumt.“

In ihrer Antwort vom 25. Mai auf einen Antrag des Vereins und der Anwohner habe die BGE nur sehr allgemein auf eine derzeit in Arbeit befindliche Überarbeitung der Rückholplanung verwiesen. Dies und die vorherigen Handlungsweisen zeigten, dass eine Beschleunigung und die unverzügliche Stilllegung auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer nicht konkret absehbar sind, so die Kritik.

Sorge um Familie und Nachbarn


Laut Bürgerinitiative habe sich die Klägerin dazu so geäußert:
„Schon lange sind wir besorgt über die schleppend verlaufenden Verfahren. Ich mache mir Sorgen um die Gesundheit meiner Familie und Nachbarn sowie die Beeinträchtigungen der Natur. Unsere Geduld ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes endgültig erschöpft. Wir setzen nun darauf, dass wir über das Oberverwaltungsgericht Lüneburg endlich eine Beschleunigung bewirken können.“


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