Attest bei Maskenbefreiung: Infektionsschutz geht vor Datenschutz

In Wolfsburg muss ein ausführliches Attest mit Begründung vorgelegt werden, wenn man eine Befreiung von der Maskenpflicht fordert. Dabei werde auch der Infektionsschutz über den Datenschutz gestellt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg. Oberbürgermeister Klaus Mohrs hat am Donnerstag in einer digitalen Pressekonferenz Stellung zum Start der Impfterminvergabe des Landes bezogen und scharfe Kritik geäußert. Im Zuge der Konferenz hat Mohrs auch noch einmal die neue Regelung zur Befreiung der Maskenpflicht erläutert.


In der Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg vom vergangenen Sonntag heißt es, dass im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht nicht mehr nur ein Attest ausreiche, sondern dass Vorerkrankungen konkret nachgewiesen werden müssten. Die Atteste seien erforderlich, um glaubhaft zu machen, dass die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht getragen werden kann. Wenn das der Fall ist, muss ein Attest vorgelegt werden, aus dem die konkrete Diagnose des Krankheitsbildes hervorgeht. Mehrere Gerichte haben inzwischen bestätigt, dass die Vorlage eines „einfachen“ Attestes zur Glaubhaftmachung nicht genügt. Die Glaubhaftmachung ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Diagnose auf dem Attest vermerkt ist. Derjenige, der ein Attest zur Glaubhaftmachung vorlegt, wolle eine Verbesserung seiner rechtlichen Position, nämlich keine verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen. Um ihm diese zubilligen zu können, müsse man in die Lage versetzt werden können, die Angaben zu überprüfen. Das ginge aber nur, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten. Dabei stünden der Benennung konkreter medizinischer Ursachen in einer entsprechenden Bescheinigung auch datenschutzrechtliche Aspekte nicht entgegen, begründet die Stadt die verschärfte Regelung.

Beschwerden von Eltern


Hinsichtlich der Befreiungen habe es in der Vergangenheit Beschwerden - vor allem von Eltern - gegeben, erklärt Mohrs. Hier habe Unverständnis darüber geherrscht, dass Kinder von der Maskenpflicht befreit waren und dies mit einem Attest nachweisen konnten, andererseits aber Leistungssport ausübten und nach außen gesund wirkten, macht Mohrs an einem Beispiel klar. "Und das hat bei uns zu Überlegungen geführt", erklärt der Oberbürgermeister. Daher habe man in der Allgemeinverfügung die Formulierung aufgenommen, dass bei der Befreiung gewisse Voraussetzungen vorliegen müssen. "Das heiß, es müssen Vorerkrankungen, beziehungsweise Vorerkrankungen angegeben werden, die überhaupt dazu führen, warum die Befreiung ausgesprochen wird. Wir hatten in der Vergangenheit recht zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, dass einige eine Befreiung hatten, die nicht nachvollziehbar war", führte Stadtrat Andreas Bauer aus und betont, dass man die Maßnahmen auch rechtlich hat prüfen lassen. Insbesondere, was den Datenschutz angeht. Hier trete der Datenschutz vor dem Infektionsschutz zurück, so Bauer und beruft sich dabei auf Gerichtsurteile aus anderen Städten, in denen es ähnlich gehandhabt wurde.

Atteste werden pauschal ausgestellt


Oberbürgermeister Mohrs ergänzt: "Man kann es auch ganz provokativ sagen, dass von einigen, wenigen Ärzten diese Atteste sehr pauschal ausgestellt worden. Das sind aber ganz wenige, die meisten Ärzte machen das gut und auch mit einer ganz großen Verantwortung. Da muss man natürlich aufpassen, dass das nicht in einer Arzt-Schellte endet. Aber es gibt offensichtlich auch Ärzte, die das für sich als Geldquelle entdeckt haben", betonte Mohrs. Beweise oder Überprüfungen darauf, dass es Häufungen bei bestimmten Attestaustellern gibt, würde es nicht geben. "Aber soll es geben", kommentiert Mohrs knapp.


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