Auf die Plätze, fertig, los - Sportanlagen im Freien können wieder in Betrieb genommen werden

Zuschauer sind nicht erlaubt. Ebenso müssen Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Region. Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kehrt auch so etwas wie Sportalltag für viele Sportlerinnen und Sportler zurück. Hierüber informiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in einer Pressemitteilung.


Von herausragender Bedeutung für die Nutzung der Sportanlagen sei die Einhaltung der Hygienevorschriften. "Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wird die Öffnung von Dauer sein. Auch wird es Voraussetzung dafür sein, wenn es darum geht, möglichst schnell auch die Hallen wieder zu öffnen, was mir als Sportminister sehr am Herzen liegt", erklärt der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien können ab dem heutigen 6. Mai für den kontaktlosen Sport öffnen. Die Umkleiden und Duschen sowie Vereinsheime und Gastronomie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.

Der Präsident des Landessportbunds, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach: „Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportlerinnen und Sportler selbst sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden und als oberste Priorität immer die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung im Blick haben. Der LSB freut sich, dass die Landesregierung den Sport in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässt."

Folgende Regeln sollen bei einer sportlichen Betätigung auf Freiluftsportanlagen beachtet werden:

• einen ausreichend großen Personenabstand (zwei Meter).
• kontaktfreie Durchführung.
• konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
• Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen.
• Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause.
• Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen-
• Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt.
• keine Zuschauer.

Grundsätzlich gebe es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden sei nicht vorgegeben. Entscheidend sei der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Minister Pistorius: „Der Gesundheitsschutz steht nach wie vor an erster Stelle. Aber ich vertraue auf das verantwortungsvolle Handeln der Sportlerinnen und Sportler. Die Vereine haben sich viele Gedanken gemacht und sind gut vorbereitet, unter den neuen Bedingungen Sport zu ermöglichen."

Änderungen auch beim Spitzensport


Bereits seit Anfang April wurde der Sportbetrieb für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler erlaubt. Damals hat das Ministerium für Inneres und Sport klargestellt, dass die Sportausübung bestimmter Profi- und Spitzensportler als Berufsausübung anzusehen ist. Diese Regelung wurde jetzt explizit in die Verordnung aufgenommen und um die Nachwuchskader 1 und 2 ergänzt.

Um den Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen die Handhabung der Verordnung und die Wiederaufnahme des Sports so einfach wie möglich zu machen, haben das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landessportbund Niedersachsen eine umfangreiche Sammlung von FAQs bereitgestellt, die die häufigsten und drängendsten Fragen verständlich beantworten. Diese FAQs werden permanent fortgeschrieben.

Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.


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