Aufstallungspflicht für Geflügel endet am 15. Mai

Nach einer aktualisierten Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut habe sich die Gefahr der Erregerübertragung mittlerweile deutlich verringert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Gebiet der Stadt Braunschweig tritt am 15. Mai außer Kraft. Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Im Februar dieses Jahres sei nach dem Auffinden einiger toter Wildvögel in der Region, die mit dem Erreger der Aviären Influenza (Vogelgrippe) infiziert waren, die Aufstallung von Hausgeflügel im Stadtgebiet Braunschweig angeordnet worden, um eine Übertragung der Tierseuche von infizierten Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern. Nach einer aktualisierten Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut habe sich die Gefahr der Erregerübertragung mittlerweile deutlich verringert. Alle kommunalen Veterinärbehörden in der Region Braunschweig haben daraufhin nach intensiver Beratung entschieden, die jeweiligen Aufstallungsverfügungen zu Mitte Mai aufzuheben.