Region. Durch eine Anpassung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes können bestimmte Wildarten früher und mit anderen Jagdmethoden bejagt werden als bislang üblich. Das teilt das Niedersächische Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit. Grund für die Anpassung sei der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland und die aufgrund der Coronavirus-Pandemie allgemein geringere Zahl der sogenannten "Schalenwilddrückjagden".
Durch den Ausbruch der ASP werden nach Angaben des Ministeriums nicht nur alle Jagdmethoden, sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen müssen. Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben. Bei Schalenwild handelt es sich um die sogenannten "Paarhufer" wie beispielsweise das Reh, den Rothirsch und das Wildschwein.
Die klimaangepasste Wiederbewaldung und der Waldumbau erfordern aus Sicht des Ministeriums eine Regulierung der Schalenwildbestände auf ein tragfähiges Niveau. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden.
Bestände der Nonnengans stark angestiegen
Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind aufgrund ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden. Die Bestände der Nonnengans seien in den vergangenen Jahren stark angestiegen, so dass die hier brütende Population Jagdzeiten erhalten hat und der ziehende Teil der Population zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen unter streng überwachten Bedingungen außerhalb der Vogelschutzgebiete erlegt werden dürfen. Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden sich auf der Website des Ministeriums.
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