Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete gestartet

In der Landesbehörde in Braunschweig wurden am Montag die ersten Karten übergeben.

Präsident Klaus Dierker und Ronja Kuhls von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen präsentieren die Bezahlkarte.
Präsident Klaus Dierker und Ronja Kuhls von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen präsentieren die Bezahlkarte. | Foto: LAB NI

Braunschweig. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hat am heutigen Montag in Kralenriede mit der Ausgabe erster Bezahlkarten an Geflüchtete in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen begonnen. Das berichtet die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in einer Pressemitteilung.



Den Geflüchteten ist es mit der Bezahlkarte möglich, bargeldlos bei zirka 1,3 Millionen Visa-Akzeptanzstellen im deutschen Einzelhandel im gesamten Bundesgebiet zu bezahlen. Auch der Onlinehandel innerhalb Deutschlands wird weitgehend zugelassen. Geldtransferleistungen und damit zusammenhängende Händlergruppen sind hingegen ausgeschlossen. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Der abhebbare Bargeldbetrag beträgt grundsätzlich 50 Euro pro Person pro Monat.

Leistungen werden digitalisiert


„Die Bezahlkarte ermöglicht, dass die Nutzerinnen und Nutzer kein Konto benötigen, sondern direkt mit der Karte bezahlen können“, so Klaus Dierker, Präsident der Landesaufnahmebehörde (LAB). „Zudem wird die Bezahlkarte zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands in der LAB führen. Die Leistungsgewährung kann auf diesem Wege zeitgemäß digitalisiert werden“, so Dierker weiter.

Die Nutzer der Bezahlkarten können in über 15.000 Einzelhandelsgeschäften deutschlandweit kostenlos Bargeld abheben. Die Abhebung an Geldautomaten kostet jeweils 65 Cent pro Vorgang. Auf die Möglichkeiten der kostenlosen Bargeldabhebung werden die Leistungsberechtigten in einem Informationsschreiben bei Ausgabe der Karte hingewiesen. Der Kontostand und die Transaktionen können von den Nutzerinnen und Nutzern in einem Webportal oder einer App eingesehen werden. Die LAB kann diese Informationen dagegen selbstverständlich nicht einsehen. Die Leistungsberechtigten können ihre Bezahlkarten zudem selbst sperren, sollten diese einmal verloren gehen.

Personenkreis wird erweitert


Die Ausgabe der Karten erfolgt zunächst an alleinreisende Personen, bevor der Personenkreis sukzessive erweitert wird. Die Bewohnerinnen und Bewohner der LAB erhalten die Bezahlkarte im Rahmen des regulären Auszahlungstermins ihrer sozialen Leistungen.

In der ersten Woche werden 139 Bezahlkarten an alleinreisende Frauen und Männer ausgegeben, bevor in den nächsten Wochen dann auch Familien hinzugenommen werden. Die vollständige Umstellung aller Bewohnerinnen und Bewohner der LAB auf die Bezahlkarte erfolgt im Laufe des ersten Quartals 2025. Insgesamt hat die LAB bereits im Oktober 8.300 Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag abgerufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit November in dem neuen System geschult, sodass noch in diesem Jahr mit der Umstellung der Auszahlung von Sozialleistungen begonnen werden konnte. Eine Auszahlung der Sozialleistungen über die Bezahlkarte in den kommunalen Leistungsbehörden in Niedersachsen erfolgt voraussichtlich ab Februar 2025.

14 von 16 Bundesländern beteiligt


Durch ein Vergabeverfahren, dem sich 14 der 16 Bundesländer angeschlossen haben, wird nun ein länderübergreifend weitestgehend einheitliches System ausgerollt. Der Zuschlag wurde an den Dienstleister Secupay AG erteilt. Zwischen den 14 Ländern und der Secupay AG ist dadurch ein Rahmenvertrag zustande gekommen, aus dem die Bezahlkarten und damit parallel die Einrichtung des Bezahlkartensystems abgerufen werden können.


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