Ausgleichsflächen: Verwaltung gegen Pool-Lösung der Grünen

von Sandra Zecchino


Natürliche Ausgleichsflächen sind schwer zu finden. Foto: Robert Braumann
Natürliche Ausgleichsflächen sind schwer zu finden. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Peine. Auf Antrag der Grünen beschäftigen sich die Mandatsträger im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz im Landkreis mit der Frage, wie die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen realisiert werden können. Bei jeder Bebauung muss eine entsprechende Fläche als natürlicher Ausgleich festgelegt werden, das besagt das Naturschutzrecht.


Da diese Flächen schwierig zu finden seien, schlagen die Grünen in einem Antrag vor, dass der Landkreis ein Konzept eines Pools mit entsprechenden Flächen erarbeitet. Dort sollten private und öffentliche Vorhabenträger ebenso wie kreisangehörige Kommunen die Möglichkeit haben, ihre Kompensationsmaßnahmen zu realisieren. Zur Zeit würden Ersatzzahlungen für nicht vorhandene Kompensationsflächen im Kreisgebiet in die Region Hannover gezahlt und diese Ersatzleistungen sollten im Landkreis verbleiben, begründet die Fraktion ihren Antrag.

Verwaltung empfiehlt Ablehnung


Der Antrag wird jedoch nicht von der Verwaltung unterstützt. In einer Stellungnahme, die den Mandatsträgern als Diskussionsgrundlage vorliegt, empfiehlt sie die Ablehnung. Zum einen seien bisher noch keine Ersatzgelder außerhalb des Landkreises gezahlt worden. Außerdem seien diese Ersatzzahlungen lediglich eine zeitliche Verschiebung für den Erwerb von Kompensationsflächen. "Das Problem wurde im Ergebnis nur verlagert, da auch die mit der Verwendung des Ersatzgeldes beauftragten Naturschutzbehörden mangels Flächenverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, das Geld sinnvoll und rechtskonform einzusetzen", umschreibt die Verwaltung die schwierige Situation. Wie die Schwierigkeiten bei der Verwendung des Ersatzgeldes zeige, habe auch die Naturschutzbehörde keine guten Möglichkeiten, Kompensationsflächen bereitzustellen, argumentiert die Verwaltung weiter.

Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Mandatsträgern in der nächsten Kreistagssitzung.


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