Autofahrer gut informiert in den Winter geschickt

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Auf der Adersheimer Straße wurden die Autofahrer bei der 13. Aktion „Winterfestes Auto“ auf die Winterzeit hingewiesen. Fotos: Anke Donner
Auf der Adersheimer Straße wurden die Autofahrer bei der 13. Aktion „Winterfestes Auto“ auf die Winterzeit hingewiesen. Fotos: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Die Verkehrswacht Wolfenbüttel, Firma Reifen-Hübener und die Polizei haben am Donnerstagabend zur 13. Aktion "Winterfests Auto" eingeladen. In diesem Jahr standen die Vertreter der Verkehrswacht und der Polizei auf der Adersheimer Straße und übergaben Winterpakete an die Autofahrer.


Die Autofahrer wurden an diesem Abend auf die nun anstehende kalte Jahreszeit und die Vorbereitungen, die jetzt am Auto getroffen werden müssen, hingewiesen. Alle angesprochenen Autofahrer erhielten ein Präsent für sich und ihr Auto, das von der Firma Reifen-Hübener gesponsert wurde. Dabei handelte es sich um Eiskratzer, Türschlossenteiser, Scheibenklarsichttuch und Frostschutz für Scheibenwasser. Im Vordergrund stand in diesem Jahr die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Winterbereifung.Durch eine Verschärfung der Winterreifen-Pflicht will die Bundesregierung die Verkehrssicherheit erhöhen. „ Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Für alle Pneus älteren Datums gilt eine Übergangsfrist bis maximal zum 30. September 2024“, weist Dirk Hübener, Inhaber der Firma Reifen-Hübener, hin.

Die Schneeflocke im Bergpiktogramm


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Von Michael Hums, Horst Bittner, Dirk Hübener, Knut Murkowski, Alexandra Troscianczyk und Markus und Malea Nier gab es Tipps und kleine Winterpakete für die Autofahrer. Foto: Anke Donner



Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit seit dem 1. Juni 2017. Die bislang obligatorisches M+S Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus. „Wer unter solchen Bedingungen einen Pkw führt, muss dann mit einem Bußgeld rechnen“, warnt Horst Bittner.

Seit dem 1. Juni 2017 gilt zudem ein erhöhtes Bußgeld: Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen (§ 2, 3a StVO), also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, wird nun mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt geahndet. Der Fahrzeughalter, der das zugelassen hat, muss sogar 75 Euro bezahlen und erhält ebenfalls 1 Punkt.

Strengere Vorschriften auch für Nutzfahrzeuge. Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und der Klassen N2 und N3 (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen) müssen zukünftig nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Diese Verpflichtung tritt spätestens am 1. Juli 2020 in Kraft.


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