Berlin. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen nimmt angesichts des alarmierenden Anstiegs der Geldautomatensprengungen in Deutschland die Regierung in die Pflicht. Die aktuellen Zahlen verdeutlichten die Notwendigkeit schnellen und entschlossenen Handelns, um dieser bedrohlichen Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 392 Fälle von Geldautomatensprengungen registriert. Im Jahr 2022 stieg die Zahl bereits auf über 500, einschließlich der Versuche. Seit Beginn des Jahres 2023 wurden bis April bereits 132 Geldautomaten gesprengt. Besonders betroffen sind die Bundesländer Rheinland-Pfalz mit 18 Fällen, Nordrhein-Westfalen mit 48 Fällen, Niedersachsen mit 19 Fällen und Hessen mit 20 Fällen. In diesen vier Bundesländern finden etwa 80 Prozent aller Geldautomatensprengungen in Deutschland statt.
Die DPolG weist darauf hin, dass diese alarmierende Entwicklung hauptsächlich auf organisierte Tätergruppen aus den Niederlanden zurückzuführen ist, die ihre Aktivitäten aufgrund der räumlichen Nähe verstärkt nach Deutschland verlagert haben. Im Gegensatz dazu haben die Niederlande durch wirksame Gegenmaßnahmen die Gefahr von Geldautomatensprengungen nahezu beseitigt. Maßnahmen wie die Schließung von 470 Geldautomaten, die Außerbetriebnahme von Geldautomaten zwischen 23 und 7 Uhr sowie verpflichtende Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen der Banken haben zu einer deutlichen Reduzierung der Sprengungen geführt.
Politisches Handeln gefordert
Angesichts der Innenministerkonferenz (IMK) in Berlin vom 14. bis 16. Juni 2023 fordern die Landesvorsitzenden der DPolG Niedersachsen, Thomas Meyer, gemeinsam mit den Landesvorsitzenden der DPolG Rheinland-Pfalz, NRW und Hessen, Erich Rettinghaus, Patrick Seegers und Björn Werminghaus, unverzügliches politisches Handeln.
In einer gemeinsamen Erklärung weisen sie auf die Gefahren hin, die mit den Geldautomatensprengungen einhergehen. Neben der lebensbedrohlichen Verfolgungsfahrt für die Polizeibeamten und unbeteiligte Dritte können die riskanten Fluchtfahrten der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen zu schweren Verkehrsunfällen führen. Darüber hinaus stellen die unberechenbare Art und Menge des Sprengstoffs eine Gefahr für mögliche Anwohner dar. Die DPolG Niedersachsen verweist darauf, dass in Hessen die Sprengungen bereits als versuchter Mord eingestuft wurden.
Die bisherigen Absprachen zwischen den Landeskriminalämtern, den Innenministerien und den Banken sind nach Ansicht der DPolG unzureichend.
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