Braunschweig. „Wir begrüßen die Zustimmung des Kabinetts der Niedersächsischen Landesregierung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber. „Wir freuen uns sehr über die nun entstehende strukturelle Gleichbehandlung von Wohlfahrtspflege und Sport in Niedersachsen.“
Die AWO in der Region Braunschweig betreibt über 100 gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen mit 3.000 hauptberuflich Beschäftigten. Mehrere Tausend Menschen enggieren sich in der AWO ehrenamtlich. „Neben dem sozialen und gesellschaftspolitischen Engagement hat die AWO gemeinsam mit den weiteren Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege eine wirtschaftliche Bedeutung, die häufig unterschätzt wird. Die Arbeit ist anerkannt und wirkt direkt vor Ort und auf Grund der Gemeinnützigkeit ist sichergestellt, dass etwaige Überschüsse wieder in den gemeinwohlorientierten Zweck reinvestiert werden“, so Fersahoglu-Weber.
Die AWO in der Region Braunschweig stellt sich, wie die gesamte Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, großen Herausforderungen. Insbesondere der demografische Wandel, das Ziel der Inklusion und die Gefahr von Langzeitarmut machen es notwendig, dass sich die AWO flexibler aufstellt. Vor etwa zehn Jahren wurden die Zuschüsse für die Freie Wohlfahrtspflege stark reduziert. Die AWO fordert, dass der Steigerungsbedarf weiterhin Thema sein muss. „Besonders Sozialministerin Cornelia Rundt danken wir sehr, dass sie die Bedeutung der Wohlfahrtspflege erkannt und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Gesetz nun verabschiedet werden kann“, sagt Fersahoglu-Weber.
AWO begrüßt Gesetzentwurf zur Absicherung der Freien Wohlfahrtspflege
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