BAGW: Verschärfung im Mietrecht könnte Wohnungslosigkeit verhindern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erwartet von den geplanten Änderungen im Mietrecht einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit. "Der Gesetzgeber sorgt mit der geplanten Änderung für Klarheit, dass die Befriedigung von Mietschulden beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, erfasst", sagte Geschäftsführerin Sabine Bösing dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

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Obdachlose kampieren (Archiv)
Obdachlose kampieren (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erwartet von den geplanten Änderungen im Mietrecht einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit.


"Der Gesetzgeber sorgt mit der geplanten Änderung für Klarheit, dass die Befriedigung von Mietschulden beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, erfasst", sagte Geschäftsführerin Sabine Bösing dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Nur so können unnötige Kündigungen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und präventiv vor Wohnungslosigkeit geschützt werden."

Sie bezog sich damit auf die geplanten Änderungen zur sogenannten Schonfristregelung. Mieter, die wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung erhalten, sollen diese einmalig abwenden können, wenn sie die Miete innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Es könne nicht sein, dass Mieter, die ihre Schulden beglichen haben, "mit der Unsicherheit leben müssen, ob ihr Mietverhältnis tatsächlich fortbesteht", sagte Bösing.

Die BAGW-Geschäftsführerin widersprach damit dem Präsidenten des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, der zuvor erklärt hatte, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen "keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit" bringe.