Bamf: Asylklagen an Verwaltungsgerichten dauern rund zwei Jahre

Die Verfahrensdauer von Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten dauert im Durchschnitt 21,8 Monate, also fast zwei Jahre.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Nürnberg. Die Verfahrensdauer von Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten dauert im Durchschnitt 21,8 Monate, also fast zwei Jahre. Das zeigt eine Auswertung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für den Zeitraum Januar bis Ende Juli dieses Jahres, über die die "Welt" (Donnerstagausgabe) berichtet.


Die Auswertungen des Bamf werden aus dem bundesamtseigenen Dokumenten- und Workflowmanagementsystem Maris (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) generiert. Mehmet Ata, Sprecher des Bundesinnenministeriums und damit auch zuständig für die Bundesoberbehörde Bamf, verweist auf sehr große Unterschiede quer durch die Republik. "Diese deuten darauf hin, dass die Dauer der Asylgerichtsverfahren maßgeblich von der internen Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte abhängig ist", sagte Ata der Zeitung. Klagt ein Asylbewerber in Rheinland-Pfalz gegen seinen Bescheid, erhält er dort laut Bamf-Statistik schon nach 4,7 Monaten einen Richterspruch, im Saarland ergeht nach 9,8 Monaten ein Urteil.

Große Bundesländer mit vielen Verfahren wie Bayern (20,5 Monate) und Nordrhein-Westfalen (21,5 Monate) liegen etwa im bundesweiten Durchschnitt. Ganz anders dagegen in Brandenburg: Dort benötigen Verwaltungsgerichte 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil. Im Bundesland Rheinland-Pfalz, das am schnellsten entscheidet, bearbeitet das Verwaltungsgericht Trier zentral alle Asylklagen. Die "Zuständigkeitskonzentration für sämtliche Asylklagen bei einem Verwaltungsgericht ist der entscheidende Faktor", sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, der "Welt".

"Eine hohe Spezialisierung der Richter, Flexibilität bei der Bearbeitung der Herkunftsländer und die Gewährleistung einheitlicher Rechtsprechungslinien." Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hält die Umsetzung der schnelleren Verfahren für machbar: Sollten die Gerichte in Rheinland-Pfalz künftig viele Fälle aus den neue als "sicher" eingestuften Herkunftsländern Georgien und Moldau zu entscheiden haben, "würden diese deutlich zügiger erledigt werden, sodass der vom Gesetzgeber erhoffte Effekt auch erzielt werden könnte", so Brocker. "Jeder und jede weiß um die gesellschaftliche Bedeutung der Asylverfahren. Wir stehen jedenfalls bereit."

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich vergangene Woche vorgenommen, die Verfahren samt Klagen von Asylbewerbern mit geringer Anerkennungsquote in jeweils nur drei Monaten abzuschließen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll die Bearbeitung von Asylbewerbern aus Ländern, deren Anerkennungsquote unterhalb von fünf Prozent liegt, intern vorziehen - und die Verwaltungsgerichte sollen die Widersprüche schneller abarbeiten, fordern die Ministerpräsidenten.


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