Bauausschuss empfiehlt Sanierungsberatung und Beirat

von Alec Pein


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Goslar. Der städtische Bauausschuss hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag die Beauftragung eines Sanierungsträgers für das Fördergebiet "Altstadt - Östlicher Teil" empfohlen. Die Verwaltung schlägt derzeit vor, im Zuge einer Sanierungsberatung das Sanierungsgebiet förmlich festlegen, die Einrichtung eines Sanierungsbeirates herbeiführen sowie eine Förderrichtlinie erstellen zu lassen. Für Kosten von derzeit veranschlagten 540.000 Euro soll die Sanierungsberatung über drei Jahre festgelegt werden. Der Sanierungszeitraum wurde auf zehn Jahre angelegt.

Insgesamt geht es bei der Förderung durch das Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" um eine Summe von 8,9 Millionen Euro, wovon die Stadt ein Drittel selbst trägt. Nach der Förderzusage am 4. April (regionalHeute.de berichtete) sollen in diesem Jahr bereits 100.000 Euro aus dem Fördertopf nach Goslar fließen. Die Sanierungsberatung von 540.000 Euro soll laut Verwaltungsvorlage über zehn Jahre, mit einem jährlichen Anteil der Stadt von 18.000 Euro, finanziert werden. Die übrige Fördersumme wird verteilt auf private Modernisierungsmaßnahmen (7,31 Millionen), Vorbereitung (190.000), Kosten für Abwicklung der Sanierung (585.000). Außerdem wird ein 900.000 Euro-Anteil für das Breite Tor (Kreisverkehr) und Umfeldgestaltung vorgehalten. Bei den Förderungen privater Maßnahmen erhofft sich die Verwaltung, dass diese eine Gesamtinvestitionssumme von über 20 Millionen Euro nach sich ziehen. Förderfähige Maßnahmen zu bestimmen, soll eine erste Aufgabe der Sanierungsberatung werden.

Im Tagesordnungspunkt zuvor wurde die Auflösung der Arbeitsgruppe "Initiative zur Entwicklung der Goslarer Altstadt", von der die Bewerbung von Fördermitteln vorangetrieben wurde, empfohlen, da die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen und Fördermittel gesichert wurden. Gleichzeitig wurde die Einrichtung eines Sanierungsbeirates beschlossen, der aus zehn bis zwölf Personen, mit gleicher Anzahl von Fraktionsmitgliedern und Anwohnern, bestehen und im Sanierungszeitraum eine beratende Funktion einnehmen soll. Die Geschäftsordnung werde dabei dem Sanierungsträger übertragen. Aufgaben des Beirates sollen die Information der betroffenen Bürger werden sowie die Weiterleitung von Ergebnissen an die städtischen Entscheidungsträger. Außerdem soll an Planungen, Konzepten, Konfliktlösungen oder der Gewährung von Zuwendungen mitgewirkt werden.