Befreiung von Altstadtsatzung für Volksbank-Erweiterungsbau

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Im kommenden städtischen Bauausschuss soll über eine Befreiung von der Altstadtsatzung für den Volksbank-Neubau beraten werden. Foto:  Thorsten Raedlein
Im kommenden städtischen Bauausschuss soll über eine Befreiung von der Altstadtsatzung für den Volksbank-Neubau beraten werden. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: Thorsten Raedlein



Wolfenbüttel. Nach der Fusion der Volksbanken Wolfenbüttel-Salzgitter, Helmstedt und Vechelde-Wendeburg soll nun der Hauptsitz in Wolfenbüttel entstehen. Der Erweiterungsbau soll auf dem ehemaligen Gelände der Kita Am Herzotore entstehen. Hierzu soll dem Unternehmen nun offenbar eine Befreiung von der Altstadtsatzung erteilt werden. 

Der Erweiterungsbau auf dem ehemaligen Kita-Gelände sorgte in der Vergangenheit bereits für Gesprächsstoff und erhitze Gemüter (regionalHeute.de berichtete). Nun soll dem Unternehmen eine Befreiung von der Altstadtsatzung der Stadt Wolfenbüttel erteilt werden. Dies geht zumindest aus dem Ratsinfosystem der Stadt Wolfenbüttel hervor. Demnach soll am 23. August im städtischen Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt unter Punkt fünf, "Erweiterungsbau Volksbank Wolfenbüttel - Befreiung von der Altstadtsatzung als örtlicher Bauvorschrift", der Tagesordnung dieses Thema behandelt werden. Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel, teilte auf Nachfrage von regionalHeute.de mit: "Die Vorlage wird derzeit noch erstellt, daher ist sie noch nicht einsehbar. Die Befreiung ist nötig, da die Altstadtsatzung an dieser Stelle noch aufgrund der angrenzenden Seeliger-Villa gilt. Ansonsten erstreckt sich die Altstadtsatzung ja nur auf das Gebiet innerhalb der Okerumflut (Kernstadt). Aufgrund der geplanten Bauweise und der Fassade ist die Befreiung nötig. Die Befreiung unterliegt nach Altstadtsatzung dem Entscheidungsvorbehalt des Verwaltungsausschusses nach vorhergehender Beratung im Fachausschuss. Da der Entwurf vom Architekten aber mit dem Landesamt für Denkmalschutz, also der uns als Untere Denkmalschutzbehörde vorgesetzten Behörde, abgesprochen ist, sprechen auch keine Gründe gegen eine Befreiung, die von uns als untergeordnete Verwaltung geltend gemacht werden können."

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