Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten gilt ab Samstag

Das Land Niedersachsen hat ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten verhängt. Touristisch Reisende, die ihre Reise am heutigen Freitag unternehmen, seien davon nicht betroffen.

von Kathrin Kühn


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Auf der Landespressekonferenz des Landes Niedersachsen hat Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes, am heutigen Freitag ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten angekündigt. Die dafür vorgesehene Corona-Verordnung gelte ab dem morgigen Samstag. Touristisch Reisende, die ihre Reise am heutigen Freitag unternehmen, seien davon nicht betroffen. Ebenso gelte das Verbot nicht für familien- oder pflegebedingte Aufenthalte bei Angehörigen.


Der Krisenstab orientiere sich an der Inzidenz von 50 Neu-Infektionen verteilt auf 100.000 Einwohner. Wenn dieser Grenzwert überschritten werde, werde zusätzlich das Infektionsgeschehen in den Risikogebieten geprüft, um festzustellen, ob ein Beherbergungsverbot für touristische Reisen nach Niedersachsen gelte. Der Krisenstab wird täglich eine Liste aktualisieren für die Gebiete, für die das Beherbergungsverbot gilt. Diese Liste wird auf der Seite des Landes Niedersachsen veröffentlicht.

Keine familienbedingten Reisen verboten


Dieses Verbot von nicht unbedingt nötigen, rein touristischen Reisen betreffe keine Menschen, deren negatives Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sei, erklärte Claudia Schröder. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld für Verstöße gegen dieses Beherbergungsverbot verhängt werde, könne derzeit noch nicht bestimmt werden. Dies hänge von den Hotelbetreibern und Pensionswirten ab, bei denen Touristen aus Risikogebieten unterkommen wollen. Auch die Gesundheits- und Ordnungsämter würden solche Verstöße prüfen. Die Höhe eines eventuellen Bußgeldes stehe noch nicht fest.

"Länder legen Verbote individuell fest"


Claudia Schröder betonte während der Landespressekonferenz, dass dieses Verbot nur für Reisen nach Niedersachsen gelte. Jedes Bundesland lege solch ein Verbot individuell fest, ob eine Beherbergung auch für andere Länder zutreffe, müsse bei den Verordnungen der einzelnen Ländern nachgeschaut werden. Der Krisenstab rät, Reisenden, sich regelmäßig über die aktuell geltenden Bestimmungen des Landes zu informieren.

Wichtig: Dieses Verbot gilt nicht für Tagesreisen ohne Hotelaufentalt und kann auch nicht als Einreiseverbot nach Niedersachsen verstanden werden. Es betrifft nur touristische Reisen mit Unterkunft in Niedersachsen. Die aktuelle Liste der Risikogebiete, für die dieses Verbot gilt, werde am heutigen Freitag auf der Seite des Landes Niedersachsen veröffentlicht und danach täglich aktualisiert.


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