Behörden stellten mehr kleine Waffenscheine aus

Bei den Waffenscheinen muss aber zwischen den großen und kleinen Waffenscheinen unterschieden werden.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin

Region. Im vergangenen Jahr wurden von den zuständigen Behörden mehr kleine Waffenscheine ausgestellt, als noch im Jahr 2021. Das ergab eine Abfrage von regionalHeute.de bei den Städten und Landkreisen.



Demnach sind im vergangenen Jahr insgesamt 475 kleine Waffenschiene ausgestellt worden, im Jahr zuvor waren es noch 447. Dabei muss jedoch deutlich zwischen großen und kleinen Waffenscheinen unterschieden werden.

Unterschiede bei den Waffenscheinen


Bei einem Waffenschein handelt es sich um die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen. Im Sinne des deutschen Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Heißt: Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit tragen darf.

Davon zu unterscheiden ist der Kleine Waffenschein. Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art, der in Deutschland zum Führen von Schreckschuss- und Signalwaffen berechtigt.

Schließlich gibt es noch die Waffenbesitzkarte. Die Waffenbesitzkarte ist eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen. In der Regel handelt es sich bei den Inhabern um Sportschützen, Jäger oder Waffensammler.


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