Niedersachsen. Wie berichtet hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen am heutigen Donnerstag gekippt. Gesundheitsministerin Behrens bedauert diese Entscheidung. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kündigt sie an, eine Verschärfung der Maskenpflicht prüfen zu wollen. Außerdem appelliert sie an den Einzelhandel die 2G-Regel freiwillig per Hausrecht durchzusetzen.
Die Landesregierung nehme die Entscheidung des OVG Lüneburg, die 2G-Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Vollzug zu setzen, zur Kenntnis. Eine Anfechtung des Beschlusses sei nicht möglich. Die Landesregierung werde den Beschluss aufgreifen und zeitnah die Verankerung einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Kundinnen und Kunden des Einzelhandels in der Corona-Verordnung prüfen.
"Alle Ungeimpften könnten sich binnen kurzer Zeit infizieren"
Gesundheitsministerin Daniela Behrens sei weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft habe sie die große Sorge, dass sich alle ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen innerhalb kurzer Zeit mit der neuen Omikron-Variante des Virus infizieren könnten. 2G im Einzelhandel sei ein Baustein gewesen, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren und sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. "Deshalb bitten wir einerseits die Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen vorzunehmen und andererseits die Kundinnen und Kunden, sich besonders achtsam zu verhalten“, so die Gesundheitsministerin.
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