Niedersachsen. Fast ein Viertel der in Niedersachsen produzierten Eier kommen aus Betrieben mit dem Haltungssystem Freilandhaltung. Um Eier unter der Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung" vermarkten zu dürfen, ist es nach geltendem EU-Recht erforderlich, dass die Legehennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben und dies unabhängig vom Wetter. Extreme Witterungsverhältnisse wie Orkane oder starke Regenfälle können allerdings dazu führen, dass Tiere erkranken. Entschied sich der Tierhalter bislang für eine Aufstallung der Legehennen zum Schutz deren Gesundheit, durfte er die Eier nicht länger als Freilandeier vermarkten. Dies ändert sich für alle Freilandbetriebe in Niedersachsen ab dem 1. November mit der neuen Regelung für extreme Witterungsbedingungen, wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung berichtet.
Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, könne der Freilandzugang beschränkt werden. Als Grundlage für die vorliegende Regelung gelte das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher" des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad.
Werde der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so könnten die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen werde kumulativ und pro Durchgang (Herde) angewandt. Ab dem 1. November könnten Legehennenhalter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Meldung an das LAVES (auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de) schicken. Das entsprechende Formular sowie das Merkblatt zur Umsetzung der Regelung könne unter dem folgenden Link https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/marktuberwachung/eier/legehennenbetriebsregister/legehennenbetriebsregister-und-erzeugercodes-73564.html abgerufen werden.
Bei Extremwetterlagen: Freiland-Hühner dürfen dank neuer Regel rein
Die neuen Regelungen für Niedersachsen gelten ab 1. November. Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, könne der Freilandzugang beschränkt werden.
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