Helmstedt. Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt teilt mit, dass die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (sog. „Gesundheitszeugnis“) ab dem 1. Oktober nur noch nach vorheriger Terminabsprache stattfinden.
Termine können unter der Telefonnummer 05351/121-1425 vereinbart werden.
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur mit Termin
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können ab dem 1. Oktober nur noch nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Symbolfoto: Eva Sorembik | Foto: regionalHeute.de