Region. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies gibt „Grünes Licht" für die Belieferung des Handels mit Waren auch in den Nachstunden. „Die Corona-Krise stellt die Logistik der Handelsunternehmen vor enorme Herausforderungen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Funktionierende Lieferketten sind deshalb unerlässlich - auch zu sonst nicht üblichen Tageszeiten", erläutert Lies, dessen Ministerium für den Lärmschutz zuständig ist in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
In einem Schreiben an alle Kommunen, Landkreise, Städte, Bauaufsichtsbehörden sowie staatliche Gewerbeaufsichtsämter mache der Umweltminister von einer „Ausnahmeregelung für Notsituationen" Gebrauch und gebe den Behörden vor Ort den Hinweis, die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)" vorübergehend entsprechend der Krisenlage anzuwenden. „In der Folge dürfen die in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte überschritten werden" - auch nachts, wenn Lagerhäuser und Betriebe dringend angefahren werden müssen. Dieser Hinweis ergänze die bereits vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium ausgesprochenen Ausnahmen für das Fahrverbot zu Sonn- und Feiertagen. „Damit wird die Ausdehnung der Anlieferzeiten des Handels auf die Nachtzeit auch an Sonn- und Feiertagen möglich", erläutert der Umweltminister, der zugleich Lärm-gestressten Bürgerinnen und Bürgern versichert: „Auch in Notzeiten wird die Stärke und die Dauer der Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Lärm auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt."
Belieferung des Handels mit Waren jetzt auch Nachts möglich
Bei der Belieferung des Handels in den Nachtstunden handelt es sich um eine Ausnahmeregelung für Notsituationen.
Symbolbild. | Foto: Pixabay