Beratungstag für Verfolgte der DDR-Diktatur

Einige der Berater waren selbst Opfer des Regimes - eine Voranmeldung ist nicht nötig.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfenbüttel. Das niedersächsische Innenministerium lädt Opfer des SED-Regimes auch dieses Jahr zu einem Beratungstag ein. Er soll am 20. September von 10 bis 15 Uhr in Raum 125 des Kreishauses von Wolfenbüttel stattfinden, teilte das Ministerium am heutigen Donnerstag mit.


Rund 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Betroffene, die bis heute an den Folgen des erlebten Unrechts leiden. Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasi-Opfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige der Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR. Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden und ist barrierefrei erreichbar.

Verschiedene Möglichkeiten für Betroffene werden geboten


Betroffene können sich bei der Veranstaltung unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen bzw. sich zur Antragstellung beraten zu lassen. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der vorgenannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 05331/84316 möglich.

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen. Die drei Rehabilitierungsgesetze sind miteinander verzahnt und ergänzen sich. Das "Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz" (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (Besondere Zuwendung) vor.

Die Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung. Ab 90 Tagen Haftzeit kann eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer gewährt werden. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer - die sogenannte "Opferrente" - beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich.

Das "Berufliche Rehabilitierungsgesetz" (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Es erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u.a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).

Das "Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz" (VerRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.