Berauschte Fahrten gestoppt: Polizei zieht mehrere Fahrer aus dem Verkehr

In einem weiteren Fall war der Fahrer zwar nicht berauscht, fuhr jedoch ohne Führerschein.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Region. Am Freitag und in der Nacht zu Samstag kam es zu drei Fällen von Trunkenheit am Steuer und in einem weiteren Fall zu einer Fahrt ohne Führerschein, wie aus Pressemitteilungen der Polizei in Salzgitter und Goslar.


Am frühen Samstagmorgen fiel den eingesetzten Beamten ein liegengebliebenes Auto auf der B243 im Bereich der Abfahrt B64 bei Seesen auf. Eine Überprüfung des 26-jährigen Fahrers aus Stelle lieferte Anhaltspunkte dafür, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

In Salzgitter-Engelnstedt, in der Peiner Straße, wurde gegen 01:00 Uhr ein 44-jähriger Autofahrer kontrolliert, welcher den Beamten zuvor durch seine Fahrweise aufgefallen war. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass er stark alkoholisiert war. Eine Blutentnahme wurde durch die Beamten angeordnet. In Gustav-Hagemann-Straße in Salzgitter-Lebenstedt, wurde gegen 14:20 Uhr ein 25-jähriger Autofahrer angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Einige Stunden später, gegen 20:33 Uhr, kam es in der Wiedelaher Straße in Vienenburg aufgrund eines Sturzes eines offensichtlich alkoholisierten E-Bike-Fahrers zunächst zum Einsatz des Rettungsdienstes. Da dieser keine offensichtlichen Verletzungen aufwies, setzte er seinen Weg nach kurzer, ambulanter ärztlichen Versorgung fort. Im Nachgang konnte der 59-Jährige durch eine daraufhin angeforderte Streife der Polizei Bad Harzburg angetroffen und kontrolliert werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,84 Promille. Dem Wiedelaher wurde daraufhin im Krankenhaus Goslar eine Blutprobe entnommen. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.


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